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Wirtschaft

IHK begrüßt Abweisung der Klage gegen das Kehdinger Kreuz der A20

Autos fahren hinter einem Hinweisschild zur A20 auf der Autobahn. Diese endet seit 2009 infolge von Klagen und Gerichtsentscheidungen östlich von Bad Segeberg.

Autos fahren hinter einem Hinweisschild zur A20 auf der Autobahn. Diese endet seit 2009 infolge von Klagen und Gerichtsentscheidungen östlich von Bad Segeberg. Foto: Carsten Rehder/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Fährbetreibers gegen das Kreuz Kehdingen der A20 abgewiesen. Die IHK Elbe-Weser begrüßt die Entscheidung.

Von Redaktion Freitag, 08.05.2026, 10:30 Uhr

Landkreis. Mit dem heutigen Urteil sei der Bauabschnitt der A20 dem Baurecht sowie der Realisierung ein ganzes Stück näher gekommen. „Das Urteil ist ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes“, sagt Martin Bockler, Leiter für Standortpolitik der IHK. „Das Kreuz Kehdingen ist von zentraler Bedeutung für die Anbindung der Region, insbesondere für Industrie, Hafenwirtschaft, Logistik und Fachkräfte.“

Schubkraft auch für Tunnelbau

Mit dem Kehdinger Kreuz werden die Autobahnen A20 und A26 direkt miteinander verbunden. Dies schaffe einen regionalen Standortvorteil, stärke die wirtschaftliche Entwicklung der Region und verbessere für Bevölkerung und Unternehmen spürbar die Erreichbarkeit. Durch das Urteil sei auch der Baubeginn des Tunnelabschnitts in greifbare Nähe gerückt. Bockler: „Was noch aussteht, ist das Baurecht für den sich anschließenden Bauabschnitt 7 auf der schleswig-holsteinischen Seite. Dann kann mit dem Tunnel endlich begonnen werden.“ Die IHK Elbe-Weser appelliert an alle Projektbeteiligten, die folgenden Schritte zügig voranzubringen und dabei weiter einen transparenten Dialog zu führen. (iha)

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