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Antisemitismusbeauftragter

Neues Auswahlverfahren für Antisemitismusbeauftragten nötig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Antisemitismusbeauftragten beanstandet (Archivbild).

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Antisemitismusbeauftragten beanstandet (Archivbild). Foto: Marcus Brandt/dpa

Seit 2021 ist Stefan Hensel Antisemitismusbeauftragter der Stadt Hamburg. Im letzten Jahr wurde er für weitere drei Jahre berufen. Doch beim Auswahlverfahren gab es Fehler, entschied nun ein Gericht.

Von dpa Donnerstag, 20.03.2025, 04:00 Uhr

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Hamburg. Die Stadt Hamburg muss das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle ihres Antisemitismusbeauftragten erneut durchführen. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab mit dieser Entscheidung dem Eilantrag des Wunschkandidaten des Israelitischen Tempelverbands teilweise statt, der sich ebenfalls um das Amt beworben hatte, laut Gerichts aber zu unrecht nicht in die Auswahl einbezogen worden war. 

Die ebenfalls geforderte sofortige Aufhebung der Ernennung von Amtsinhaber Stefan Hensel lehnte das Gericht ab. „Das erneute Auswahlverfahren könne von der Antragsgegnerin auch durchgeführt werden, wenn der bisherige Amtsinhaber noch im Amt sei“, hieß es zur Begründung.

Gericht sieht Rechtsfehler bei Auswahl Hensels

Hensel kam 2021 ins Amt - damals noch auf gemeinsamen Vorschlag der Jüdischen Gemeinde und des Israelitischen Tempelverbands. Vor Ablauf seiner dreijährigen Amtszeit hatte die Jüdische Gemeinde ihn erneut zur Bestellung vorgeschlagen. Der Tempelverband hatte einen anderen Kandidaten benannt. Am 19. November war dann Hensel erneut für die Dauer von drei Jahren zum Antisemitismusbeauftragten bestellt worden.

Nach Ansicht des Gerichts weist die Auswahlentscheidung Rechtsfehler auf. Öffentliche Ämter müssten laut Grundgesetz nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben werden. Die Regelung vermittle jedem Bewerber um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl, hieß es. Dennoch habe die Stadt den Kandidaten des Israelitischen Tempelverbands bei der Bewerberauswahl nicht einbezogen. 

Behörde will weitere Schritte sorgfältig prüfen

Die zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) reagierte zunächst zurückhaltend auf den Gerichtsbeschluss. Man prüfe zunächst sorgfältig die nächsten Schritte, sagte eine Sprecherin. Es sei aber zu begrüßen, „dass einer sofortigen Aufhebung der Ernennung des bisherigen Amtsinhabers hingegen nicht entsprochen wurde – der Antisemitismusbeauftragte Hamburgs bleibt somit voll handlungsfähig.“

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