Panne beim Versand von Wahlbriefen in Cuxhaven

Wer gleich zwei Wahlscheine erhalten hat, soll sich bei der Stadtverwaltung in Cuxhaven melden (Symbolbild). Foto: Jens Kalaene/dpa
Doppelte Stimmabgabe im Stader Nachbarkreis? Die Stadt entschuldigt sich und reagiert prompt.
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Cuxhaven. Beim Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, ist der Stadtverwaltung in Cuxhaven eine Panne unterlaufen. 96 Wahlscheine sind aufgrund eines technischen Fehlers doppelt gedruckt und in den Versand gegeben worden. Die betroffenen Wahlberechtigten haben somit zweimal ihre beantragten Wahlunterlagen erhalten, wie die Stadt am Freitagmittag bekannt gab.
Soweit sich Betroffene bereits bei der Stadtverwaltung gemeldet hätten, seien die doppelten Wahlunterlagen nach Rücksprache mit den Wahlberechtigten sichergestellt und vernichtet worden. Bei allen übrigen Betroffenen würden die bisher ausgestellten Wahlscheine für ungültig erklärt.
Sie erhielten neue Wahlscheine mitsamt Briefwahlunterlagen sowie ein Schreiben, mit dem sie über die Umstände informiert würden. Im Rahmen der Fehleranalyse seien bereits Maßnahmen getroffen worden, damit sich der Fehler beim Ausdruck der Wahlscheine nicht wiederhole und die weitere Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag reibungslos verlaufe, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die zweifach versandten Wahlscheine tragen jeweils eine identische Nummer. Mit dem Wahlschein kann nur einmal gewählt werden. Die betroffenen Wahlschein-Nummern werden bei der Prüfung der Briefwahlunterlagen in den Briefwahlbezirken am Wahlsonntag noch einmal besonders betrachtet werden.
Doppelte Stimmabgabe nicht möglich
Die ungültig erklärten Wahlscheine und somit etwaige zweifache Rückläufer würden aufgrund der bekannten Wahlschein-Nummer aussortiert, erläutert die Stadt.
Eine doppelte Stimmabgabe, die im Übrigen strafbar wäre, werde damit unterbunden. Das Vorgehen ist mit der Kreiswahlleitung abgestimmt. Die Stadt bittet darum, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Weitere Pannen in Niedersachsen
Auch bei der Briefwahl in Südniedersachsen und der Stadt Oldenburg ist es zu Pannen gekommen. Versehentlich wurden vereinzelt Musterstimmzettel versandt, und zwar in den Wahlkreisen 52 Goslar - Northeim - Göttingen I und 53 - Göttingen II, wie der Landkreis Göttingen mitteilte. In der Stadt Oldenburg wurden nach Behördenangaben einige Briefwahlunterlagen doppelt versandt.
Betroffene in Südniedersachsen sollen sich den Angaben nach bei ihrer Gemeinde melden, um einen korrekten Stimmzettel zu erhalten. „Die Stimmabgabe auf einem Musterstimmzettel ist ungültig“, betonte die Landkreisverwaltung. Hinweise auf die fehlerhaften Unterlagen gebe es aus Braunlage und Hann. Münden.
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Oldenburg: „Maximal 200 Unterlagen doppelt versandt“
In der Stadt Oldenburg wurden nach Verwaltungsangaben maximal 200 Wahlscheine doppelt gedruckt und versandt. Einige Menschen hätten die doppelten Unterlagen bereits erhalten. „Nach Rücksprache mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde sichergestellt, dass die doppelte Ausführung entsorgt wird“, teilte die Stadt mit. Weitere Betroffene werden gebeten, sich bei der Stadt zu melden. Sie sollen aber auch von der Verwaltung kontaktiert werden.
Eine doppelte Stimmabgabe sei aber ohnehin ausgeschlossen, da die Unterlagen jeweils die gleiche Nummer hätten. Bei der Stimmzählung soll auf diese Wahlzettel nach Absprache mit der Landeswahlleitung noch einmal besonders geachtet werden.
Weitere Pannen
Die zwei nun berichteten Fälle sind nicht die ersten kleineren Briefwahlpannen in Niedersachsen. Im Wahlkreis 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg wurden auf 180.000 Stimmzetteln bei den Zweitstimmen zwei Namen falsch geschrieben.
Die Stimmzettel können nach Verwaltungsangaben trotzdem genutzt werden. Im Wahlkreis 49 Salzgitter - Wolfenbüttel mussten Unterlagen neu gedruckt werden, weil dort die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) mit MLDP abgekürzt wurde.
In der Gemeinde Wangerland in Friesland mussten knapp 7900 Wahlbenachrichtigungskarten neu gedruckt und versandt werden - wegen teils falscher Daten zu Wahlbezirk, Wählerverzeichnisnummer und Wahlraum. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann man unter anderem die Briefwahl beantragen. (dpa)