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Auskunft ist Pflicht: Wer jetzt wichtige Post erhält

Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung.

Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Foto: dpa

Per Zufallsprinzip werden in diesen Tagen Bürger und Bürgerinnen im Kreis Stade ausgewählt. Sie erhalten Post oder es klingelt gar an ihrer Tür. Das steckt dahinter.

Von Redaktion Mittwoch, 24.01.2024, 07:04 Uhr

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Hannover/Landkreis. Für den Mikrozensus werden in Niedersachsen in diesem Jahr rund 76.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragt. Die Menschen geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen, wie das Landesamt für Statistik in Hannover am Dienstag mitteilte.

Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Mit dem Mikrozensus sollen somit Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen erhoben werden. Es geht dabei zum Beispiel um die Frage, wie viele Paare, Familien und Alleinlebende es gibt oder in welchen Berufen und Branchen Erwerbstätige arbeiten. Bundesweit wird dabei rund 1 Prozent der Bevölkerung per Zufallsverfahren ausgewählt.

  • Zur Auskunftspflicht heißt es von den Statistikämtern: „Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit würde der Zweck des Mikrozensus - die Bereitstellung von detaillierten statistischen Angaben zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung - nicht erreicht werden.“
  • Bei Bürgern, die der Auskunftspflicht trotz Erinnerung und Mahnung nicht nachkommen, kann ein Buß- oder Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.

Mikrozensus: Beauftragte klingeln an Haustüren

Die meisten der knapp 38.000 zu befragenden Haushalte in Niedersachsen werden wie in den Jahren zuvor direkt vom Landesamt für Statistik angeschrieben und um Auskunft gebeten. In wenigen Regionen werden nach Angaben der Statistiker außerdem ein letztes Mal auch Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die mit einem Schreiben an die Haushalte ein telefonisches Interview ankündigen. Die Ehrenamtlichen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich entsprechend ausweisen.

  • Haushalte, die keine Auskunft am Telefon geben wollen, können diese auch online oder mit einem Fragebogen in Papierform abgeben. Aber Achtung: Es droht ein echter Musterfragebögen umfassen teilweise mehr als 130 DIN A4-Seiten.

Beim Mikrozensus gilt die Pflicht zur Auskunft

Den Statistikern zufolge sind Informationen von erwerbslosen Menschen, Studierenden oder älteren Menschen ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Im Mikrozensus wird beispielsweise nach den Lebensbedingungen und der Erwerbstätigkeit gefragt.

Die ausgewählten Haushalte sollen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal befragt werden.

Bei einem Teil der Haushalte soll es zwei Befragungen innerhalb eines Kalenderjahres geben. Durch die mehrfache Befragung könnten sowohl kurzfristige als auch langfristige Entwicklungen in den Haushalten und Veränderungen in der Gesellschaft festgestellt werden.

Fragen seien unter anderem: Wie leben private Haushalte im Jahr 2024 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert? (dpa/tip)

J
Jochen Mextorf
24.01.202412:21 Uhr

Wenn die Agronomen straffrei den Verkehr zum Erliegen bringen, dann könnte ich mir überlegen, ob ich den Datentransport zum Erliegen bringe.

M
Michael Herrmann
24.01.202411:48 Uhr

Der Mikrozensus mag zeitraubend und lästig sein, vom "Schnüffelstaat" oder der DDR ist das aber weit entfernt.
Eine staatliche Verwaltung ohne Info darüber, wie die Bevölkerung lebt, arbeitet, wohnt, wäre quasi im Blindflug unterwegs. Das soll besser sein?
Der Zwang zur Auskunft fühlt sich natürlich unangenehm an, das gilt aber auch für viele andere Regeln des Staates, von der Abfallverordnung bis zu Zollvorschriften. Immerhin gilt die DSGVO, die Daten werden anonymisiert.
Ob mit den gewonnenen Daten dann die "richtige" Politik gemacht wird, hängt natürlich wieder vom jeweils eigenen Standpunkt ab.

C
Carl-Heinz Thor Straten Wolf
24.01.202409:58 Uhr

Wie ich 2024 lebe ? Das kommt ganz auf darauf an, was sich die Regierung noch so alles einfallen lässt, und bei dem Hin und Her kann ich leider keine Auskunft geben.

P
Peter Ratjens
24.01.202406:40 Uhr

Diese Art der Datenerhebung ist eine echte Frechheit. Wir haben nicht darum gebeten daran teilzunehmen und werden dann auch noch mit Bußgeld erpresst um sich damit auseinander zu setzen.
Dabei kann der Bogen nicht einmal anonym ausgefüllt werden. Ich musste also sämtliche Daten angeben ob ich nun wollte oder nicht.
Sorry, aber es fühlt sich an als würde der Staat in meinem Leben rumschnüffeln, wenn ich nicht mal das Recht habe "keine Angabe" auf die Fragen zu geben.

S
Stefan Klein
23.01.202422:58 Uhr

Solange der Staat nicht seiner Verpflichtung nachkommt, für einen funktionieren Bahnverkehr (ohne Streiks) zu sorgen, sollte sich im Gegenzug auch kein Bürger (vor allem kein Bahnfahrer) verpflichtet fühlen, bei derartigen Aktionen mitzuwirken. Ziviler Ungehorsam, bis der Staat es kapiert!

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