Auskunft ist Pflicht: Wer jetzt wichtige Post erhält

Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Foto: dpa
Per Zufallsprinzip werden in diesen Tagen Bürger und Bürgerinnen im Kreis Stade ausgewählt. Sie erhalten Post oder es klingelt gar an ihrer Tür. Das steckt dahinter.
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Hannover/Landkreis. Für den Mikrozensus werden in Niedersachsen in diesem Jahr rund 76.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragt. Die Menschen geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen, wie das Landesamt für Statistik in Hannover am Dienstag mitteilte.
Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Mit dem Mikrozensus sollen somit Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen erhoben werden. Es geht dabei zum Beispiel um die Frage, wie viele Paare, Familien und Alleinlebende es gibt oder in welchen Berufen und Branchen Erwerbstätige arbeiten. Bundesweit wird dabei rund 1 Prozent der Bevölkerung per Zufallsverfahren ausgewählt.
- Zur Auskunftspflicht heißt es von den Statistikämtern: „Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit würde der Zweck des Mikrozensus - die Bereitstellung von detaillierten statistischen Angaben zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung - nicht erreicht werden.“
- Bei Bürgern, die der Auskunftspflicht trotz Erinnerung und Mahnung nicht nachkommen, kann ein Buß- oder Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
Mikrozensus: Beauftragte klingeln an Haustüren
Die meisten der knapp 38.000 zu befragenden Haushalte in Niedersachsen werden wie in den Jahren zuvor direkt vom Landesamt für Statistik angeschrieben und um Auskunft gebeten. In wenigen Regionen werden nach Angaben der Statistiker außerdem ein letztes Mal auch Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die mit einem Schreiben an die Haushalte ein telefonisches Interview ankündigen. Die Ehrenamtlichen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich entsprechend ausweisen.
- Haushalte, die keine Auskunft am Telefon geben wollen, können diese auch online oder mit einem Fragebogen in Papierform abgeben. Aber Achtung: Es droht ein echter Musterfragebögen umfassen teilweise mehr als 130 DIN A4-Seiten.
Beim Mikrozensus gilt die Pflicht zur Auskunft
Den Statistikern zufolge sind Informationen von erwerbslosen Menschen, Studierenden oder älteren Menschen ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Im Mikrozensus wird beispielsweise nach den Lebensbedingungen und der Erwerbstätigkeit gefragt.
Die ausgewählten Haushalte sollen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal befragt werden.
Bei einem Teil der Haushalte soll es zwei Befragungen innerhalb eines Kalenderjahres geben. Durch die mehrfache Befragung könnten sowohl kurzfristige als auch langfristige Entwicklungen in den Haushalten und Veränderungen in der Gesellschaft festgestellt werden.
Fragen seien unter anderem: Wie leben private Haushalte im Jahr 2024 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert? (dpa/tip)