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Landesverwaltungsgesetz

Schleswig-Holstein will Alkoholverbotszonen ermöglichen

Städte und Gemeinden im nördlichsten Bundesland sollen künftig verbieten können, Alkohol auf bestimmten öffentlichen Flächen zu konsumieren oder mitzuführen. (Symbolbild)

Städte und Gemeinden im nördlichsten Bundesland sollen künftig verbieten können, Alkohol auf bestimmten öffentlichen Flächen zu konsumieren oder mitzuführen. (Symbolbild) Foto: Thomas Banneyer/dpa

Kommunen im Norden sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie Alkoholverbotszonen einrichten. Voraussetzung dafür sind laut dem Innenministerium in Kiel klare Hinweise auf Straftaten.

Von dpa Dienstag, 27.01.2026, 12:55 Uhr

Kiel. Schleswig-Holsteins Landesregierung will den Kommunen erlauben, Alkoholverbotszonen einzurichten. Das Kabinett hat dafür einer Gesetzesnovelle zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zugestimmt, teilte das Innenministerium in Kiel mit. 

So sollen Städte und Gemeinden im nördlichsten Bundesland künftig verbieten können, Alkohol auf bestimmten öffentlichen Flächen zu konsumieren oder mitzuführen. Voraussetzung dafür sind den Angaben nach konkrete Hinweise, dass an diesen Orten übermäßiger Alkoholkonsum regelmäßig zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt. 

„Es geht nicht darum, den verantwortungsvollen Alkoholkonsum zu kriminalisieren, sondern dort klare Grenzen zu ziehen, wo massiver Alkoholkonsum immer wieder zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt“, sagte Innenministerin Magdalena Finke. Das Ziel sei auch, das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land zu stärken.

Es geht darum klare Grenzen zu ziehen, sagte Magdalena Finke. (Archivbild)

Es geht darum klare Grenzen zu ziehen, sagte Magdalena Finke. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Finke: Basis ist eine Analyse der Situation vor Ort

Laut Ministerium gelten für die Anordnung bestimmte Kriterien: Alkoholverbotszonen müssen begründet, verhältnismäßig, zeitlich befristet und regelmäßig überprüft werden. Zudem müssten die Orte klar beschildert sein, damit Betroffene eindeutig erkennen, wann und wo welche Regeln gelten. 

„Mit dieser neuen Regelung können und sollen die Kommunen selbst entscheiden, ob und wo sie Alkoholverbotszonen einrichten“, betonte Finke „Immer auf Basis einer sorgfältigen Analyse der Situation vor Ort, beispielsweise durch Einbeziehung der Polizeilichen Kriminalstatistik.“

Wichtig sei, die Verbotszonen in ein durchdachtes Gesamtkonzept einzubetten. Die Ministerin erklärte: „Polizei, Ordnungsdienste, Sozialarbeit, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende sollten frühzeitig einbezogen werden.“ Nur so ließen sich dauerhafte Lösungen finden, die sowohl die Sicherheit der Allgemeinheit als auch die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen wahren.

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