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Altbundeskanzler Schröder

Schröder verzichtet im Streit um Büro auf weitere Klage

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild)

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild) Foto: Christoph Soeder/dpa

Vor rund drei Jahren wurde Altbundeskanzler Gerhard Schröders Büro im Bundestag stillgelegt. Ob das rechtens war, wird ungeklärt bleiben.

Von dpa Montag, 14.04.2025, 17:40 Uhr

Berlin/Hannover. Altbundeskanzler Gerhard Schröder verzichtet im Streit um ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sein Anwalt Prof. Michael Nagel teilte auf Anfrage mit, dass der 81-Jährige „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen werde. Nagel betonte, dass die Frage, ob dem SPD-Politiker ein Büro zustehe oder nicht, weiterhin „offen und umstritten“ bleibe. Zuvor hatte das Portal „Table.Briefings“ über Schröder Verzicht berichtet.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung. 

Der Altkanzler klagte dagegen vor den Verwaltungsgerichten. Am vorigen Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz, dass er damit nicht an der richtigen Adresse war: Ob Schröder ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

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