Notfallrettung

Stader Kritik an der vom Bund geplanten Rettungsdienst-Reform

Stader Kreistag kritisiert die vom Bund geplante Rettungsdienst-Reform.

Stader Kreistag kritisiert die vom Bund geplante Rettungsdienst-Reform. Foto: Philipp Schulze/dpa

„Hände weg vom Rettungsdienst!“: Das fordert der Stader Kreistag. In einer Resolution wird die von der Gesundheitsministerin geplanten Reform kritisiert.

Von Redaktion 01.07.2026, 08:20 Uhr

Landkreis. Die Abgeordneten haben die Resolution bei ihrer Sitzung am Montag im Kreishaus verabschiedet - und damit ein deutliches Signal für den Erhalt der bisherigen Strukturen gesetzt. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Ende April - ohne den von ihr versprochenen Dialog mit Landkreisen und Hilfsorganisationen zu führen - zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die zusammen den Rettungsdienst in Niedersachsen als Aufgabe der Gefahrenabwehr nach Landesrecht faktisch beseitigen.

Gefordert: Etabliertes System beibehalten

Ziel sei es, einen Bundes-Rettungsdienst anstelle der kommunalen Aufgabe zu etablieren und Ländern und Kommunen durch einen festen Kostendeckel nicht umsetzbare Sparauflagen aufzuzwingen. Die Landkreise in Niedersachsen tragen seit 1992 die Verantwortung für den flächendeckenden Rettungsdienst. Kreispolitik und Kreisverwaltung sind sich darin einig, dass das etablierte System beibehalten werden soll.

„Ich bin dem Kreistag für sein deutliches Zeichen sehr dankbar“, teilt Landrat Kai Seefried mit. „Der Rettungsdienst ist für uns eine wichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr, der unseren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit garantiert und Lebensqualität gibt. Wir verwehren uns nicht gegen Reformen und Verbesserungen. Aber hier geht es um einen grundsätzlichen Eingriff von verfassungsrechtlicher Bedeutung, durch den ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr den Ländern und Kommunen aus der Hand genommen würde. Hier droht ein funktionierendes System zerstört zu werden.“ Nicht nur die Landkreise, sondern alle 16 Bundesländer sprechen sich gegen diese Änderung aus.

Landrat Seefried weist darauf hin, dass es bereits der dritte Versuch des Bundes für eine solche Änderung sei. „Die bisherigen Versuche sind gescheitert, weil sie nicht durchdacht waren - ein solcher Schnellschuss darf auch diesmal nicht vollzogen werden.“

Gefordert: Weiterhin kommunale Verantwortung

„Weiter kommunale Verantwortung statt Fern-Steuerung aus Berlin für die 112“, fordert der Kreistag in der Resolution: „Die geplante vollständige Unterordnung des Rettungsdienstes als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit bundesweit gesetzten Standards lehnen wir strikt ab, weil sie nicht zu einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises passt.“ Der Grundansatz sei falsch: Niedersächsische Landkreise seien keine Sachleistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen, sondern selbstverwaltete und umfassend für die Notfallrettung zuständige Gebietskörperschaften.

Ein Krankenkassen-Zentralsteuerungsgremium wird abgelehnt: „In Niedersachsen ist der Rettungsdienst zuverlässig und erfolgreich, weil Standards vom Landtag gesetzt und im gesetzlich dafür vorgesehenen Landesausschuss Rettungsdienst unter Beteiligung von Kommunen, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Ärzten konkretisiert werden.“

„Qualität sichern statt Finanzierung aushöhlen - keine Verlagerung von Lasten auf die Kommunen“ wird gefordert: „Der Bund will die Kosten für den Rettungsdienst zentral durch Bindung an die Grundlohnsumme deckeln und für die nächsten Jahre trotz weitgehender Tarifbindung und steigender Personalkosten damit absenken - für die 112 undenkbar. Die Erwartung, dass notfalls die Kommunen die Kostensteigerungen irgendwie mit eigenen Mitteln auffangen, ist ein schon angesichts unserer Haushaltslage inakzeptabler Weg. Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen Krankenkassenbeiträge in der berechtigten Erwartung, im Notfall jederzeit über die 112 schnell Hilfe zu bekommen. Das muss dann auch von diesen Beiträgen auskömmlich bezahlt werden.“ (sal)

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