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Literatur

Streit um Roman: Galeristen-Ehepaar legt Beschwerde ein

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen-Ehepaars König gegen den Roman „Innerstädtischer Tod“ zurückgewiesen. (Symbolfoto)

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen-Ehepaars König gegen den Roman „Innerstädtischer Tod“ zurückgewiesen. (Symbolfoto) Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Das Berliner Galeristen-Ehepaar König will die Verbreitung des Romans „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters verbieten lassen. Nun geht die juristische Auseinandersetzung weiter.

Von dpa Montag, 03.03.2025, 15:15 Uhr

Hamburg/Berlin. Die juristische Auseinandersetzung um den Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters geht weiter. Nachdem das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen-Ehepaars König gegen den Roman zurückgewiesen hat, haben die Anwälte des Ehepaars eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage. Beide sehen ihre Persönlichkeitsrechte in dem Buch verletzt. 

Das Landgericht Hamburg hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Ende Februar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Damit scheiterten die Antragsteller mit ihrem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen. Wenn das Landgericht an seiner Entscheidung festhält, entscheidet als nächste Instanz das Oberlandesgericht (OLG). Das OLG kann eine mündliche Verhandlung ansetzen. 

Ehepaar König für Teil der Leserschaft identifizierbar 

Zwar geht die Kammer davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der in der Antragsschrift geschilderten Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. „Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus“, hieß es in der Entscheidung. Die insoweit vorzunehmende Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit falle daher zugunsten des Luchterhand Literaturverlages aus. 

Der bereits im vergangenen September beim Luchterhand Literaturverlag erschienene Roman spielt im Jahr 2022 in Berlin. Im Mittelpunkt steht der Nachwuchskünstler Fabian Kolb, der große Hoffnungen auf seine erste Ausstellung in der renommierten Galerie von Konrad Raspe setzt. 

Peters hat dem ersten Kapitel den Hinweis „Dieses Buch ist ein Roman“ vorangestellt. „Als literarisches Werk knüpft es in vielen Passagen an reales Geschehen und an Personen der Zeitgeschichte an.“ Nach Einschätzung der Antragssteller handelt es sich bei „Innerstädtischer Tod“ um einen Schlüsselroman mit realen Vorbildern für zentrale Figuren und zahlreiche Übereinstimmungen zwischen Buch und Realität - bis hin zu Details wie dem, dass Raspes Galerie in einer früheren Kirche untergebracht ist. Johann König hat seine Galerieräume in einer ehemaligen katholischen Kirche in Berlin.

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