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Gericht

Tödlicher Balkonsturz – Entscheidung zu Revision gefallen

Nach dem Urteil zum Balkonsturz hat der BGH eine Entscheidung treffen müssen. (Archivbild)

Nach dem Urteil zum Balkonsturz hat der BGH eine Entscheidung treffen müssen. (Archivbild) Foto: David Hammersen/dpa

Eine 36-Jährige stirbt in Hamburg-Eilbek nach einem Sturz von einem Balkon. Das Landgericht verurteilte im vergangenen Jahr den Ex-Freund. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verkündet.

Von dpa Dienstag, 14.04.2026, 15:35 Uhr

Hamburg. Nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Hamburg-Eilbek hat der Bundesgerichtshof der Revision des verurteilten Ex-Freundes teilweise stattgegeben. Die Gesamtstrafe von sieben Jahren werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof mit. Vollstreckbar sei derzeit lediglich die Einzelstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung von fünf Jahren. Die weitere Revision werde verworfen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 16. Juli 2025 auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Das sei nicht rechtens gewesen, entschied der Bundesgerichtshof nun. Die Begründung: „Der den zweiten Tatkomplex bildende Sachverhalt und dessen strafrechtliche Würdigung waren nicht von dem durch das Amtsgericht Hamburg am 29. August 2024 erlassenen Europäischen Haftbefehl erfasst, auf Grund dessen der Angeklagte aus Italien nach Deutschland ausgeliefert worden war.“

Nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte am 17. August 2024 mit seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in einen Streit geraten. Dabei fügte der Angeklagte ihr demnach unter anderem eine blutende Schnittverletzung mit einem Brotmesser am Daumen zu, riss ihr büschelweise Haare aus und hielt ihr mit den Händen die Atemwege zu. Die Frau sei daraufhin in Panik vom Balkon gesprungen. Der Mann habe ohne Rettungsbemühungen die Wohnung verlassen und sei geflohen.

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