Zähl Pixel
Thema des Tages

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück.

21.09.2023, 11:25 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück.

© dpa-infocom, dpa:230921-99-277220/1

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Acht Personalwechsel und eine verpasste Chance

Der Kanzler wollte den Rücktritt von Jens Spahn nutzen, um ein personelles Aufbruchssignal für die Koalition zu setzen. Stattdessen hat er viele in seiner eigenen Partei gegen sich aufgebracht.