Frankreich

Urteil kommt - Kann Le Pen 2027 Präsidentin werden?

Von der Gerichtsentscheidung hängt ab, ob Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidiert oder nicht. (Archivbild)

Von der Gerichtsentscheidung hängt ab, ob Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidiert oder nicht. (Archivbild) Foto: Thibault Camus/AP/dpa

Es ist ein folgenschweres Urteil, das in Paris erwartet wird. Für die Rechtsnationale Le Pen geht es letztlich um den Traum, Präsidentin zu werden. Das Gericht könnte dem einen Riegel vorschieben.

Von Rachel Sommer, dpa 07.07.2026, 04:50 Uhr

Paris. Das Pariser Berufungsgericht entscheidet heute über Schuld und Strafe von Marine Le Pen – und stellt damit Weichen für die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr. Denn die große Frage für Le Pens Rechtsnationale ist, ob die 57-Jährige nach dem Urteil im Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung überhaupt für die Wahl kandidieren kann. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das sogenannte passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen.

Um 13.30 Uhr will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Um 20.00 Uhr will dann Le Pen bekanntgeben, ob sie sich um Frankreichs höchstes Staatsamt bewirbt.

Darum geht es in dem Verfahren

Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Neben der rechten Führungsfigur stehen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.

Folgende Szenarien sind beim Urteil für Le Pen denkbar.

Sie wird freigesprochen:

Das gilt als unwahrscheinlich. Wenn es aber so käme, könnte Le Pen theoretisch kandidieren. Sollte dann aber die Anklage in Revision gehen, sähe es für Le Pen schwierig aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen hat das dann zuständige Kassationsgericht angekündigt, seine Entscheidung noch vor der Präsidentschaftswahl zu fällen. Sollte es den Freispruch kippen und eine erneute Verhandlung anordnen, dürfte es zeitlich zwar nicht für ein weiteres Urteil reichen, aber politisch könnte das Le Pen schaden.

Zum anderen gibt es in juristischen Kreisen eine Debatte darüber, was mit dem vorläufig angewandten Entzug ihres passiven Wahlrechts passiert, wenn sie in Revision geht. Das Urteil ist in einem solchen Fall nicht rechtskräftig. Die vorläufige Anwendung aus erster Instanz könnte im Falle der Revision aber weiterhin gelten.

Le Pen hofft auf einen Freispruch, auch wenn dies als unwahrscheinlich gilt. (Archivbild)

Le Pen hofft auf einen Freispruch, auch wenn dies als unwahrscheinlich gilt. (Archivbild) Foto: Bertrand Guay/AFP/dpa

Sie wird zu einer Haftstrafe verurteilt, erhält aber kein Wahlverbot:

In diesem Fall könnte Le Pen unter Umständen kandidieren. Sollte die Strafe aber nicht sehr kurz sein oder vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden, wäre eine Kandidatur wohl kaum praktikabel. Mit einer elektronischen Fußfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte.

Ihr wird das passive Wahlrecht für zwei Jahre entzogen:

Bei einem solchen Urteil könnte Le Pen eine Kandidatur eventuell riskieren. Als entscheidendes Datum für das Recht, sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist, und die Wahl im kommenden April stattfindet, hätte sie die Strafe bis dahin verbüßt.

Einige Einschränkungen blieben aber: Wird Le Pen im gleichen Atemzug zu einer Haftstrafe verurteilt, wäre auch in diesem Fall eine Kandidatur kaum praktikabel. Sollten sie oder die Anklage Revision einlegen und dann die sofortige Anwendung des Wahlausschlusses nicht gelten, könnte sie durch ein Urteil des Kassationsgerichts noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden.

Ihr wird das passive Wahlrecht für mehr als zwei Jahre entzogen:

Selbst wenn keine sofortige Anwendung der Unwählbarkeit verhängt wird, dürfte es in diesem Fall für Le Pen faktisch unmöglich sein, zu kandidieren. Zwar könnte sie in Revision gehen und darauf hoffen, dass die vorläufige Anwendung der Strafe, die in erster Instanz verhängt worden war, nicht greift. Sicher ist das aber nicht. Außerdem würde sie riskieren, dass das Kassationsgericht das Urteil vor der Wahl bestätigt und sie somit kurzfristig aus dem Rennen fliegen würde.

Sollte das Gericht beschließen, dass ein langjähriges Verbot, sich in öffentliche Ämter wählen zu lassen, sofort angewandt werden muss, wäre das das Ende von Le Pens Träumen von einer Kandidatur für 2027.

Zieht Le Pen nicht ins Rennen, schicken die Rechtsnationalen Parteichef Bardella in den Ring. (Archivbild)

Zieht Le Pen nicht ins Rennen, schicken die Rechtsnationalen Parteichef Bardella in den Ring. (Archivbild) Foto: Jean-Francois Badias/AP/dpa

Deshalb schauen auch die anderen Parteien auf die Entscheidung

Den Rechtsnationalen werden bei der Präsidentschaftswahl gute Chancen ausgerechnet, in die entscheidende Stichwahl zu kommen. Tritt Le Pen nicht an, schickt ihr Rassemblement National den 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella ins Rennen. Beide führen in den Umfragen zumindest für die erste Wahlrunde deutlich vor möglichen Kandidatinnen und Kandidaten anderer Lager. Sowohl ihr Image als auch ihre tatsächlichen Erfolgsaussichten werden aber recht unterschiedlich eingeschätzt.

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