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Landgericht Bremen

Tödlicher Sprung auf den Kopf: Urteil wird überprüft

Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. Nun wird das Urteil überprüft. (Archivbild)

Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. Nun wird das Urteil überprüft. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Der 46-Jährige lag am Boden und starb an den Folgen von schweren Kopfverletzungen. Für die brutale Tat wurde ein 21-Jähriger zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Doch nun wird das Urteil überprüft.

Von dpa Sonntag, 29.09.2024, 17:30 Uhr

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Bremen. Das Urteil im Prozess um den tödlichen Sprung auf den Kopf eines 46-Jährigen wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Der Verteidiger des 21-Jährigen habe Revision eingelegt, teilte der Sprecher des Bremer Landgerichts auf dpa-Nachfrage mit. „Der Angeklagte befindet sich so lange weiterhin in Untersuchungshaft“, schrieb der Sprecher.

Der junge Mann war Anfang September wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Kammer stützte ihre Entscheidung vor allem auf Chatverläufe, überwachte Telefonate und die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Sie war sich sicher, dass der junge Mann einigen Menschen, darunter seiner Verlobten, von der Tat erzählte.

Nach der Urteilsbegründung kam es zwischen dem heute 21-Jährigen, dessen Freunden und dem 46-Jährigen zu einer Auseinandersetzung. Dabei fiel der ältere Mann hin. Nach Überzeugung des Landgerichts sprang der 21-Jährige auf dessen Kopf und verletzte ihn tödlich. Der Deutsche bestritt die Tat vor Gericht. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch.

Nach einem Urteil des Landgerichts hat ein 21-Jähriger einen anderen Mann mit einem Sprung auf den Kopf getötet. Der junge Mann selbst bestreitet die Tat, sein Verteidiger legte Revision ein. (Archivfoto)

Nach einem Urteil des Landgerichts hat ein 21-Jähriger einen anderen Mann mit einem Sprung auf den Kopf getötet. Der junge Mann selbst bestreitet die Tat, sein Verteidiger legte Revision ein. (Archivfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa

H
Harald Schaerffer
29.09.202417:44 Uhr

Für einen tödlichen Sprung auf den Kopf auch noch einen Freispruch zu beantragen ist schon frech.Was ist mit diesen Verteidiger nicht in Ordnung.

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