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Mehrere Ausbrüche

Vogelgrippe - Wie sich Niedersachsen verhalten sollten

In Niedersachsen wurde der Erreger jüngst bei einem Entenbestand entdeckt.

In Niedersachsen wurde der Erreger jüngst bei einem Entenbestand entdeckt. Foto: Fabian Sommer/dpa

Mehr als 30.000 Tiere sind bereits betroffen und es droht eine weitere Ausbreitung. Der Nabu gibt Tipps für umsichtiges Verhalten.

Von dpa Freitag, 24.10.2025, 05:50 Uhr

Leiferde. Angesichts mehrerer Geflügelpest-Ausbrüche in Niedersachsen warnt der Naturschutzbund (Nabu) davor, tote Vögel anzufassen. Wer ein verendetes Tier oder eins mit neurologischen Auffälligkeiten sehe, solle das Veterinäramt informieren, teilte das Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde bei Gifhorn mit.

Die Einrichtung betonte, dass sie ebenso wie andere Tierauffangstationen oder Artenschutzeinrichtungen wegen der Gefahrenlage derzeit nicht in der Lage sei, die Tiere aufzunehmen.

Vier Ausbrüche in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden innerhalb von anderthalb Wochen vier Ausbrüche der hochansteckenden Vogelgrippe gemeldet, zuletzt bei einem Entenbestand. Mehr als 30.000 Tiere wurden bereits getötet oder sollen noch getötet werden.

Nach Angaben des Nabu sind inzwischen auch zahlreiche Wildvögel von dem saisonal verstärkt auftretenden Erreger betroffen, vor allem Kraniche und Wasservögel.

Tieren meist nicht mehr zu helfen

„Leider ist diesen Tieren in den meisten Fällen nicht mehr zu helfen“, sagte die Leiterin des Artenschutzzentrums Leiferde Bärbel Rogoschik. Dennoch sei es wichtig, die Tiere dem Veterinäramt zu melden, um eine weitere Ausbreitung des Virus durch Aasfresser zu verhindern.

Der Nabu empfiehlt zudem, Hunde an die Leine zu nehmen, um die Ausbreitung nicht noch weiter anzutreiben. Sie würden sonst Vögel aufschrecken, die den Erreger so weiter verbreiten könnten oder geschwächt werden.

Nach dem Aufenthalt im Freien und besonders in Küsten- und Vogelrastgebieten sollten Schuhe gründlich gereinigt werden. Darüber hinaus solle, wer in Kontakt mit einem toten Tier komme, zwei Tage keine Geflügelhaltungen betreten.

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