Weg mit den Gittern - Wer kauft ein Gefängnis?
Ein vergittertes Zellenfenster der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Braunschweig-Rennelberg. Die JVA steht zum Verkauf. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Bis 2024 saßen Häftlinge in der JVA Braunschweig-Rennelberg. Nach der Schließung soll der ehemalige Knast im Stadtgebiet verkauft werden. Aber was ist mit so einer besonderen Immobilie möglich?
Braunschweig. Eisig zieht die Kälte durch die leeren Gänge. Die Zellen sind leer, alle Häftlinge verlegt. Schwer vorzustellen, dass hier im Braunschweiger Stadtgebiet bis 2024 ein Gefängnis betrieben wurde. Jetzt steht die ehemalige Justizvollzugsanstalt zum Verkauf und schon bald könnte sich die Zukunft dieser besonderen Immobilie klären.
Das Land hat für das Areal keine Verwendung mehr und informierte im Herbst darüber, dass die frühere JVA Braunschweig-Rennelberg zum Verkauf stehe. Interessenten sollten ein Konzept zur Nutzung und Finanzierbarkeit einreichen. Der Startpreis: 3,6 Millionen Euro. Ende Februar läuft nun die Möglichkeit für potenzielle Käufer ab, ihr Interesse zu erklären.
Deshalb lässt sich das besondere Objekt in diesen Tagen vor Ort besichtigen. Bis auf Waschbecken und Toiletten ist aber nicht mehr viel da. Nur Zeichnungen an den Wänden und das ein oder andere schlüpfrige Poster erinnern daran, dass Menschen bis vor Kurzem viel Zeit hinter diesen Gefängnismauern verbringen mussten.
Eine Werkstatt, eine Großküche, Sportflächen und auch eine Kapelle gehören zu dem rund 13.400 Quadratmeter großen Areal etwa 1,5 Kilometer westlich des Stadtzentrums. Bis auf wenige Nebengebäude steht der Komplex unter Denkmalschutz. Auf dem Grundstück befand sich ein seit 1230 bestehendes Kloster. Ähnlich spannend wie die Geschichte des 1884 fertiggestellten Gefängnisses ist jetzt die Frage nach der Zukunft.
Für die Nutzung seien viele Möglichkeiten denkbar, heißt es vom Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL). Gastronomie, Kleingewerbe, Kunst- und Kultureinrichtungen oder Konzepte für ein Hotel oder Hostel zählt das Amt auf. Auch Wohnungen sind möglich. Eine Spielhalle oder ein Bordell wären im Behördendeutsch eine „unpassende Nutzung“ und daher ausgeschlossen.
Die Stadt sieht im Verkauf eine große Chance, wie ein Sprecher auf Anfrage sagt. Klares Ziel sei es, einen längeren Leerstand zu vermeiden. Dabei ist den Verantwortlichen bewusst, dass es mit Blick auf den Denkmalschutz besondere Herausforderungen gibt. Ein Beispiel dafür sei, angesichts der spezifischen Fenster des Zellentraktes für ausreichenden Lichteinfall zu sorgen.
Entscheidung trifft das Land
Zum Verkauf betont das zuständige Amt, dass das Land die
volle Entscheidungsfreiheit darüber habe, ob, wann, an wen und zu welchen
Bedingungen die Vergabe erfolge. Sollte es Nachfragen für eine Fristverlängerung geben, seien Angebote eventuell auch später möglich. „Derzeit gehen wir aber von Ende Februar aus“, sagte eine Sprecherin des Landesamtes.
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