Wegen Feiertagen: Apotheker mit wichtigem Appell

Die Apothekerkammer weist darauf hin, dass Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht unbegrenzt gültig sind. Foto: Armin Weigel/dpa
Nicht jeder Arzt hat zwischen den Feiertagen geöffnet - zumal diese für Brückentage besonders günstig liegen. Das hat Auswirkungen auf viele Patienten, die auf Medikamente angewiesen sind.
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Landkreis. Die Feiertage stehen vor der Tür. Besonders Menschen, die dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssen, sollten jetzt prüfen, ob ihre Medikamente bis ins neue Jahr hinein reichen werden, rät die Apothekerkammer Niedersachsen. Einige Arztpraxen haben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Benötigte Rezepte sollten daher rechtzeitig besorgt und in der Apotheke eingelöst werden. Viele Medikamente seien außerdem von Lieferengpässen bedroht.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es derzeit mehr als 510 Lieferengpässe bei Humanarzneimitteln (ohne Impfstoffe). Die Dauer der Lieferengpässe reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Die Liste, die überwiegend verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält, wird auf Basis freiwilliger Meldungen angepasst. Die Apotheken vor Ort erfassen die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln in ihren Warenwirtschaftssystemen hingegen tagesaktuell.
Die gravierenden Lieferengpässe bei Antibiotika für Kinder und Erwachsene, Antidepressiva, Blutdrucksenkern oder Asthmamitteln dauern bis auf weiteres an, heißt es in einer Mitteilung der Kammer.
Lieferengpässe bei derzeit 510 Medikamenten
Die Apothekerinnen und Apotheker setzen ihr umfangreiches pharmazeutisches Fachwissen ein, um unter erheblichem Mehraufwand die benötigten Arzneimittel oder deren Alternativen zu beschaffen und die Bevölkerung zu versorgen. Das kostet deutlich mehr Zeit. Das spüren auch die Patienten.
Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln seien die Verlagerung der Produktion in Schwellenländer aufgrund des harten Preiswettbewerbs durch die Einführung von Rabattverträgen in Deutschland. Allein 54 Prozent der Wirkstoffe würden in Indien und China hergestellt, so die Apothekerkammer. Häufig würden auch Produktionsprobleme zu Lieferengpässen führen, zum Beispiel wenn Herstellungsverfahren umgestellt werden.
Rezepte vom Arzt sind nicht ewig gültig
Die Kammer weist außerdem darauf hin, dass Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht unbegrenzt gültig sind. Während Privatrezepte in der Regel drei Monate gültig sind, beträgt die Gültigkeitsdauer von Rezepten für gesetzlich Versicherte in der Regel 28 Tage (rosa Rezept). Sonderrezepte haben sogar eine deutlich kürzere Gültigkeit von drei bis sieben Tagen. Patienten sollten daher ihre Rezepte zeitnah einlösen, um eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen. (pm/bel)