Wer jetzt im Landkreis den Führerschein umtauschen muss

Der «Lappen» muss weg, der Führerschein im Scheckkartenformat wird für alle zur Pflicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Es ist eine riesige Aktion: Bis 2033 müssen Millionen von alten Führerscheinen umgetauscht werden. Im Landkreis Stade sind derzeit die Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre alten „Lappen“ bis zum 19. Januar 2022 zu erneuern. Um eine Strafe kommen sie vorerst herum.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Wer einen alten Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss sich bis zum 19. Januar nächsten Jahres um einen neuen Führerschein kümmern. Die kleine Kunststoffkarte löst dann ihren alten „Lappen“ ab.
Wer nach 1958 geboren ist, hat noch etwas mehr Zeit und benötigt das neue Dokument frühestens zum 19. Januar 2023. Die konkrete Staffelung sieht folgende Fristen vor:
- für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
- für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
- für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025
Langes Warten auf Termin im Landkreis
Führerscheininhaber, die älter als 69 Jahre alt sind, die also vor 1953 geboren sind, haben sogar noch bis zum Jahr 2033 Zeit für den Umtausch. Doch damit nicht genug: Auch die Scheckkartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, sind von dem Umtausch betroffen. Dieser soll jedoch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente ebenfalls gestaffelt bis 2033 über die Bühne gehen. Entscheidend ist dann das Ausstellungsdatum, nicht mehr das Geburtsjahr.
Angesichts des derzeitigen Personalmangels in der Führerscheinstelle appelliert die Verwaltung im Landkreis dringend, dass sich zurzeit nur diejenigen einen Umtauschtermin besorgen, die von dem aktuellen Fristablauf betroffen sind. Selbst dann kann es Monate dauern, bis ein Termin frei ist, berichten Betroffene.
Kreis verzichtet vorerst auf Verwarngeld
Die Verzögerungen bei der Terminvergabe seien „jedoch kein Grund zur Sorge“, versichert Inken Montzka, stellvertretende Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Kreis. Selbst wenn der Termin nach dem Stichtag 19. Januar 2022 liege, drohten vorerst keine Konsequnezen. „Zum einen wird nur das mitzuführende Führerscheindokument ungültig, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst“, sagt Montzka.
Auf ein Verwarngeld von zehn Euro, das normalerweise fällig wird, wenn bei einer Polizeikontrolle ein abgelaufener Führerschein vorgezeigt wird, verzichtet der Landkreis zurzeit. Montzka: „Wir haben beschlossen, dass dieses Verwarngeld von uns nicht erhoben wird, sollte jemand die Frist aufgrund unserer wenigen Terminangebote verpassen“.
Dritter Bedienschalter in Führerscheinstelle
Parallel arbeitet die Führerscheinstelle daran, weitere Termine anzubieten, damit der Umtausch für alle möglichst fristgerecht stattfinden kann. Baulich ist dafür ein dritter Bedienschalter geschaffen worden – allerdings fehlt es noch an der personellen Besetzung. Termine können online auf der Landkreis-Seite vereinbart werden.

TAGEBLATT-Redakteur Mathias Brückner zeigt seinen alten, 1976 ausgestellten Führerschein.
Folgende Unterlagen sind für den Umtausch von Führerscheinen erforderlich:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
Umtausch kostet Gebühr
Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.
Der Automobil-Club spricht mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: Es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestellte Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine. (tip/st)