Wichtige Änderung für Schützen und Jäger im Landkreis Stade

Von Januar 2024 an ist allein der Landkreis zuständig für alle Waffenbesitzer im Kreisgebiet. Foto: Uwe Anspach/dpa
Künftig gibt es nur noch eine einzige Waffenbehörde im Kreis. Damit endet bei der Erteilung von Waffenscheinen und der Kontrolle die bürokratische Kleinstaaterei aus derzeit noch vier Behörden.
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Landkreis. Die Zuständigkeit der Waffenbehörden der Hansestädte Stade und Buxtehude sowie der Samtgemeinde Harsefeld endet. Sie wechselt zum 1. Januar 2024 zum Landkreis Stade. Ab diesem Zeitpunkt ist allein der Landkreis zuständig für alle Waffenbesitzer im Kreisgebiet. Die Mitarbeiter der Kreis-Waffenbehörde sind dann Ansprechpartner für alle waffenrechtlichen Angelegenheiten der Jäger und der Sportschützen, aber auch für die Schützenvereine, für Inhaber von Kleinen Waffenscheinen und für Waffensammler.
Hintergrund ist eine Verschärfung der Waffengesetz-Durchführungsverordnung, wonach von 2024 ausschließlich die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Durchführung des Waffengesetzes zuständig sind. Damit wird eine Bündelung und Kontrolle in nur noch einer Behörde erreicht.
Kreis-Waffenbehörde übernimmt Aufgaben von Stade, Buxtehude und Harsefeld
Diese Änderung betrifft alle im Bereich der Hansestädte Stade und Buxtehude sowie der Samtgemeinde Harsefeld wohnenden Waffenbesitzer. Darüber informiert der Landkreis. Für alle in den übrigen Bereichen wohnenden Waffenbesitzer ändert sich nichts, denn für sie ist der Landkreis Stade schon jetzt zuständige Waffenbehörde.
In Vorbereitung der Zuständigkeitsänderung seien noch verschiedene technische Umstellungen erforderlich. Diese werden am 15. Dezember vorgenommen. Von diesem Datum an können von den Hansestädten Stade und Buxtehude sowie von der Samtgemeinde Harsefeld keine waffenrechtlichen Angelegenheiten mehr bearbeitet werden.
Unterlagen und Anträge können vom 15. Dezember an an die Waffenbehörde in der Kreisverwaltung in Stade gesendet werden. Die eingehenden Unterlagen werden gesammelt und von Januar an bearbeitet. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter den Rufnummern 04141/12-3227, -3228 oder -3229 sowie per E-Mail an waffenbehoerde@landkreis-stade.de möglich.