Abzocke? Handwerker berechnen Seniorin 1.328,26 Euro für 30 Minuten Arbeit

Eine Seniorin aus dem Nachbarkreis fühlt sich abgezockt. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Die Polizei ermittelt aktuell gegen eine Rohrreinigungsfirma, die eine Seniorin gebucht hatte. Für wenig Arbeit wollten die Handwerker angeblich einen fürstlichen Lohn. Die Frau setzt sich zur Wehr.
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Landkreis Rotenburg. Eine 80-Jährige habe eine Rohrreinigungsfirma beauftragt, die im Internet ihre Dienste angeboten hatte, teilt die Polizeistation Tarmstedt mit. Im Haus der Frau sei ein Abflussrohr verstopft gewesen.
Rasch eilten zwei Installateure zu Hilfe und behoben das Problem. „Nach einer halben Stunde Arbeit präsentierten sie die bereits vorgefertigte Rechnung über 1.328,26 Euro“, so Polizeisprecher Heiner van der Werp.
Die Frau sei über die Höhe erschrocken gewesen, zahlte aber. Später erstattete sie Anzeige wegen Wucher. Ob die Rechnung unverhältnismäßig hoch gewesen ist, wird nun ermittelt.
Wucher: Tipps gegen Abzocke
Das Problem solcher Rettungseinsätze: Zwielichtige Dienstleister nutzen oft Notlagen ihrer Kunden aus. Sie verlangen Preise, die viel höher sind als üblich. Insbesondere Schlüsseldiensten eilt ein Ruf voraus.
Bei einer Stichprobe von Stiftung Warentest kassierten einige Schlüsseldienste für ihren Service 65 Euro, während andere mehr als 450 Euro wollen - in Extremfällen sogar über 1000 Euro. Wer am Wochenende oder nachts Hilfe benötigt, muss häufig noch mit Zuschlägen rechnen.
Wer in eine ähnliche missliche Lage gerät, solle deshalb nicht den erstbesten Anbieter anrufen, sondern im Internet nach einem korrekten Dienstleister in der Nähe suchen. Dafür das Impressum der Website kontrollieren. Verbraucher sollten am Telefon auch nach Anfahrtskosten fragen - um hohe Zusatzkosten zu vermeiden.
Festpreise vereinbaren
Zuerst sollten Sie am Telefon einen Festpreis vereinbaren. Den Betrag zahlen Sie niemals bar. Sonst ist das zu viel bezahlte Geld meistens verloren. Sicher sei nur eine Überweisung.
Wenn Sie zu viel Geld bezahlt haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Eine Anzeige bei der Polizei ist meist nicht hilfreich, sagt die Stiftung Warentest. Das Risiko liege dann jedoch beim Kläger, er müsse auch in Vorkasse gehen.
Am besten sorgen Verbraucher für den Notfall vor: Speichern Sie die Notrufnummer von einem seriösen Anbieter in ihrer Umgebung im Handy ab. (lw/dpa)