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Betrug via Online-Kleinanzeige: Was die Polizei rät

Onlineshopping ist praktisch, zieht aber leider auch Betrügerinnen und Betrüger magisch an.

Onlineshopping ist praktisch, zieht aber leider auch Betrügerinnen und Betrüger magisch an. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn

Er wollte eine Smartwatch kaufen, doch erhalten hat er die Ware nie. Immer wieder melden sich auf Online-Marktplätzen betrogene Kunden bei der Polizei. Tipps, wie man den Betrügern zuvor kommt.

Von Redaktion Donnerstag, 09.01.2025, 05:50 Uhr

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Bremervörde. Ein 23 Jahre alter Mann aus Bremervörde wurde Opfer von Betrügern auf einem Online-Kleinanzeigen-Portal. Nach der Einigung über den Kauf einer Apple Watch überwies er dem Täter 344 Euro. „Die Ware erhielt er jedoch nie. Der Täter brach jeglichen Kontakt ab“, berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg, Marvin Teschke.

Die Polizei erfasse regelmäßig ähnliche Fälle. Deshalb geben die Beamten Tipps für das Online-Shopping:

  • Überweisen Sie bei Online-Käufen nur Geld, wenn der Empfänger vertrauenswürdig ist und die Kontodaten überprüft wurden.
  • Das Empfangen eines Ausweisbildes reicht in der Regel nicht zur Verifizierung des Verkäufers, da das Bild des Ausweises einer fremden Person missbräuchlich genutzt werden kann oder gefälscht sein könnte.
  • Nutzen Sie bei kleinsten Zweifeln ausschließlich Bezahldienste, die einen Käuferschutz bieten. Senden Sie bei Käufen mit „PayPal“ beispielsweise keine Beträge als Bezahloption „Freunde und Familie“, da der Käuferschutz entfällt.
  • Erstatten Sie im Schadensfall umgehend Strafanzeige und informieren Sie Ihre Bank.

Auch mit einer anderen Maschen versuchen Kriminelle auf Online-Marktplätzen ihr Glück:

Marktplatz-Händler will Überweisung? Bloß nicht zahlen

Nach einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz trudelt plötzlich eine E-Mail ein, vermeintlich vom Händler? Darin steht, dass die Zahlung für die bestellte Ware angeblich abgelehnt worden sei, weshalb man den Betrag nun auf ein ausländisches Konto überweisen soll?

Wer als Kundin oder Kunde eines Online-Marktplatzes wie beispielsweise Amazon so eine Mail erhält, sollte diese unbedingt ignorieren und kein Geld überweisen, weil es sich um einen Betrugsversuch handelt, warnt das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“.

Händler gehackt, Kunden kontaktiert

Das gelte auch dann, wenn die Mail echt wirkt. Denn die Kriminellen haben die Zugangsdaten zum Konto des jeweiligen Marktplatz-Händlers erbeutet und sind in der Lage, in dessen Namen Nachrichten zu schicken.

Die Aufforderung, Geld direkt auf ein Konto zu überweisen oder Geldtransferdienste zu nutzen, ist in diesem Kontext ein Warnsignal und immer betrügerisch - insbesondere wenn man die Ware zuvor schon bezahlt hat.

Egal um welchen Online-Marktplatz es sich handelt: Kaufbeträge gehen niemals direkt an den Händler. Die Zahlungsabwicklung läuft über den Betreiber des Marktplatzes, also beispielsweise Amazon oder Ebay.

Bank informieren, zur Polizei gehen

Wer in die Falle getappt ist und Geld überwiesen hat, sollte seine oder ihre Bank kontaktieren, rät „Watchlist Internet“. Möglicherweise kann die Überweisung noch gestoppt oder zurückgeholt werden.

Grundsätzlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt und dem Marktplatz-Betreiber gemeldet werden. Bei diesem kann unter Umständen auch eine Rückerstattung beantragen. (set/dpa)

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