Zähl Pixel
Blaulicht

Buxtehude: Unfall nach Überholmanöver – Fahrerflucht

Der Nissan des 66-jährigen Moisburgers war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit.

Der Nissan des 66-jährigen Moisburgers war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit.

Ein 66-Jähriger verursacht auf der Stader Straße am Dienstagmorgen einen Unfall. Ein anderer Autofahrer soll ihn dazu gebracht haben. Die Polizei sucht Zeugen.

Von Redaktion Mittwoch, 02.10.2024, 14:40 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Der 66-jährige Moisburger war nach Polizeiangaben in Buxtehude gegen 8.55 Uhr auf der Stader Straße in Richtung Hansestraße unterwegs.

Im Kreuzungsbereich zur Konrad-Adenauer-Allee sei der Mann auf der Geradeausspur plötzlich links von einem Pkw überholt worden. „Der 66-Jährige erschrak und lenkte seinen Nissan Micra ruckartig nach rechts, um dem Überholenden auszuweichen“, berichtet Matthias Bekermann, Sprecher der Polizeiinspektion Stade.

Polizei bittet Unfallzeugen um Hilfe

Der Nissan kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Pfosten.

Das überholende Auto setzte seine Fahrt unbeirrt fort. „Der Fahrer entfernte sich somit unerlaubt von der Unfallstelle“, so Bekermann.

Der Nissan musste abgeschleppt werden.

Zur Unfallzeit herrschte laut Bekermann reger Verkehr auf der Kreuzung. Die Polizei sucht deshalb nach Augenzeugen des Unfalls.

Hinweise nimmt das Kommissariat in Buxtehude unter 04161/ 6470 entgegen.

Unfallauto länger in der Reparatur: Versicherer muss zahlen

Ist ein Fahrzeug nach einem Unfall kaputt, steht dem Besitzer unter Umständen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung deckt die Zeit ab, in der das Fahrzeug sich in Reparatur befindet und nicht genutzt werden kann. Alternativ kann der Versicherer die Kosten für einen Mietwagen übernehmen.

In einem Urteil, auf das der ADAC hinweist, hat das Oberlandesgericht Oldenburg klargestellt: Der Versicherer muss den Nutzungsausfall auch zahlen, wenn das Fahrzeug länger in der Reparatur ist - konkret für 148 Tage. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer sich zunächst einen Mietwagen vom Versicherer finanzieren lässt, diesen dann aber freiwillig wieder zurückgibt. (Az.: 1 U 173/22)

Der konkrete Fall

Ein Autofahrer wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Es war unstreitig, dass die Versicherung die Haftung zu 100 Prozent übernehmen muss. Dennoch weigerte sie sich, einen Nutzungsausfall für 148 Tage zu zahlen.

Das Argument: Sie habe bereits die Kostenübernahme für den Mietwagen zugesagt. Der Geschädigte habe das Fahrzeug aber freiwillig zurückgegeben. Somit sei der für die Entschädigung notwendige Nutzungswille nicht gegeben. Die Sache ging vor Gericht.

Warum die Versicherung zahlen muss

Das OLG Oldenburg gab dem Kläger recht. Der Mann habe begründet, warum er den Mietwagen zurückgegeben hat. Er sei von dem Vermieter - auch während der Arbeitszeit - mehrfach angerufen und gedrängt worden, wann er das Auto zurückgibt. Der Mietwagen hatte außerdem keine Anhängerkupplung, die der Mann aber benötigte. Deshalb musste er sich auch immer wieder Fahrzeuge von Verwandten ausleihen.

Als er dann nach anwaltlicher Beratung erfahren habe, dass er stattdessen eine pauschale Entschädigung für den Nutzungsausfall erhalten könne, habe er den Mietwagen zurückgegeben. Der Kläger konnte darlegen, dass er weiterhin auf ein Fahrzeug angewiesen sei und sich dieses im Familienkreis ausgeliehen habe.

Zudem habe er den Reparaturauftrag sofort nach der Freigabe erteilt. Es sei darum erwiesen, dass der Kläger einen Nutzungswillen hatte. Somit sei der Versicherer verpflichtet, den vollen Nutzungsausfall zu zahlen. Die Rückgabe eines von der Versicherung finanzierten Mietwagens stehe dem Nutzungswillen hier nicht entgegen. (set/dpa)

Weitere Themen

Weitere Artikel

T Tödlicher Arbeitsunfall: Kranladung stürzt auf Mann

Im Cuxhavener Hafen kommt es zu einem tragischen Unfall: Ein Kranmanöver endet tödlich für einen Arbeiter. Die Ermittlungen zur Ursache laufen. Eine Vermutung, wie es zum Unfall kommen konnte, liegt aber bereits vor.

Trafohaus in Jork-Ladekop brennt

Dichter beißender Qualm stieg empor: In Osterladekop ist am Montagmittag ein Stromverteilerhaus in Brand geraten. Einige Anwohner waren zeitweise ohne Strom.