Einbruchsserie in Dollern – Diebe durchstöbern Buxtehuder Büro
Mehrere Einbruchsversuche halten die Polizei in Dollern und Buxtehude auf Trab. Ein Krimineller scheiterte in einer Nacht sechs Mal.
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Buxtehude/Dollern. In der dunklen Jahreszeit sind wieder vermehrt Einbrecher im Kreis Stade aktiv. So auch in den vergangenen Nächten.
Einbruch in Buxtehuder Bürogebäude
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (5./6. November 2025) haben sich Einbrecher Zutritt zu einem Büro in der Schanzenstraße in Buxtehude verschafft. Die bisher unbekannten Täter müssen in der Zeit zwischen 21 und 0.50 Uhr eine Seitentür des Büro- und Fabrikhallenkomplexes aufgehebelt haben und so in das Gebäude gelangt sein. Das berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach. Die Diebe öffneten mehrere Schubladen in dem hinter der Seitentür liegenden Büroraum. „Nach ersten Erkenntnissen wurde dabei aber nichts entwendet“, sagt Bohmbach.
In der angrenzenden Produktionshalle seien während der Tatzeit Arbeiten durchgeführt worden.
Bohmbach schätzt den Schaden auf etwa 500 Euro. Er bittet Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, sich beim Polizeikommissariat Buxtehude unter 04161/ 647115 zu melden.
Serie von sechs Einbruchsversuchen in Dollern
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (4./5. November 2025) hat ein bisher unbekannter Täter in Dollern versucht, in mindestens sechs Wohnhäuser einzubrechen, ist aber jeweils gescheitert. Das teilt Stades Polizeisprecher mit.
Gegen kurz nach 3 Uhr hatte der Dieb versucht, in der Straße Bei den Kiefern das Fliegengitter eines Küchenfensters abzubauen. Als der 86-jährige Bewohner den Taschenlampenschein bemerkte und das Terrassenlicht anschaltete, ergriff der Täter die Flucht.
„In der Straße Osterberg hat vermutlich derselbe Unbekannte dann noch probiert, die Terrassentüren von fünf Reihenhäusern aufzuhebeln“, sagt Rainer Bohmbach. Auch diese Einbruchsversuche seien fehlgeschlagen.
Die Polizei schätzt den Sachschaden an den Türen auf mehrere Tausend Euro.
Auch hier bittet die Polizei um Hinweise an die Polizeistation Horneburg, 04163/ 828950.
Nach dem Einbruch: Diese Schritte sind jetzt wichtig
Einbrecher agieren gerne im Schutz der Dunkelheit. Wenig verwunderlich also, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in den Herbst- und Wintermonaten ansteigt. Verschlossene Türen und Fenster können die Sicherheit erhöhen. Schaffen es Unbefugte trotzdem in die Wohnung, kann eine Versicherung den finanziellen Schaden ausgleichen.
„In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat unter anderem auch gegen Einbruchdiebstahl versichert“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Kommen Hausratsgegenstände abhanden oder zu Schaden, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis der Sachen gleicher Art und Güte. Zu den versicherten Gegenständen gehören unter anderem Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Küchenutensilien, Elektro-, Sport- und Freizeitgeräte sowie Bargeld und Wertsachen innerhalb vertraglich festgelegter Entschädigungsgrenzen.
„Sind beim Einbruch Vandalismusschäden entstanden, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel auch die Kosten für deren Beseitigung“, sagt Boss. Hier lohnt sich allerdings ein Blick ins Kleingedruckte, weil entscheidend ist, wie die Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind.
Im Ernstfall braucht es eine Stehlgutliste
Wichtig ist zudem, dass Betroffene im Schadensfall zügig die richtigen Schritte in die Wege leiten. Wer einen Einbruch bei sich zu Hause bemerkt, sollte zunächst unverzüglich die Polizei informieren, rät der BdV. Anschließend ist der Versicherer unter Angabe des polizeilichen Aktenzeichens in Kenntnis zu setzen.
Schutz vor Einbrüchen
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Sowohl die Polizei als auch der Versicherer benötigen zudem eine sogenannte Stehlgutliste, auf der sämtliche entwendeten Hausratsgegenstände aufgeführt sind. Der BdV empfiehlt Versicherten, ihren Besitz regelmäßig aufzulisten, zu fotografieren und Rechnungsbelege aufzubewahren. Mit einer solchen, gut vorbereiteten Dokumentation ist die Stehlgutliste zügig erstellt.
Und sie bietet noch einen Vorteil: Halten Versicherte teure Neuanschaffungen regelmäßig darin fest, können sie relativ zügig überblicken, ob die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme noch dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entspricht. Ist der Hausrat deutlich wertvoller geworden, sollten Versicherte entsprechend nachjustieren. (pm/set/dpa)