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Nicht alle Halloween-Streiche sind erlaubt

Gruselig verkleidet feiern Kinder Halloween. Foto: dpa

Gruselig verkleidet feiern Kinder Halloween. Foto: dpa

Heute gehen „Hexen“ und „Gespenster“ im Kreis Stade wieder auf Süßigkeitenjagd. Sie ziehen von Tür zu Tür und fordern „Süßes, sonst gibt’s Saures!“. Die Polizei mahnt, die Streiche nicht zu übertreiben. Einige können ein juristisches Nachspiel haben.

Montag, 31.10.2022, 09:02 Uhr

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Nachdem in den vergangenen Jahren coronabedingt etwas weniger „Gespenster“ durch die Straßen gezogen sind, geht die Polizei davon aus, dass dieses Jahr an Halloween mehr Kinder und Jugendliche unterwegs sein werden und Hausbewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen werden.

Die Polizei gibt zu bedenken, dass nicht jeder mitmacht bei Halloween. Viele Menschen freuten sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber niemand sei verpflichtet, Süßigkeiten herauszugeben, hieß es in einer Presseinformation.

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Die Beamten appellieren an Kinder und Jugendliche, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: „Nicht alles, was ‚Geistern‘ Spaß macht, ist auch erlaubt“. Einige Streiche können in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel haben.

Wer beispielsweise Hauswände mit Eiern bewirft, Pflanzen herausrupft, oder Autos beschmiert, weil niemand öffnet und keine Süßigkeiten gibt, begeht eine Sachbeschädigung. Das Herausheben von Gullydeckeln stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.

Betroffene können zivilrechtliche Forderungen geltend machen

Zwar können „Hexen“ und „Monster“ unter 14 Jahre strafrechtlich nicht belangt werden. Zivilrechtliche Forderungen können Betroffene jedoch auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend machen.

Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären. (vdb)

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