Nicht angeschnallt: Stader Polizei erwischt fast jeden vierten Autofahrer
Angeschnallt und das Kind im Kindersitz? Die Polizei im Landkreis Stade hat Autofahrer kontrolliert. Foto: Polizei
Bei Kontrollen im Kreis Stade nahm die Polizei in der vergangenen Woche über 400 Autofahrer unter die Lupe. Mehr als hundert von ihnen brachten sich oder ihre Kinder in Gefahr.
Landkreis. Die Polizei im Landkreis Stade hat sich in der vergangenen Woche an einer landesweiten Kontrollaktion „ROADPOL Operation Seatbelt“ beteiligt. Die Einsatzkräfte kontrollierten, ob Autoinsassen angeschnallt waren und für Kinder Sitzschalen oder Kindersitze benutzt wurden.
„Von den Polizistinnen und Polizisten wurden in der Woche 430 Autos angehalten und die Insassen auf die ordnungsgemäße Nutzung der Rückhaltesysteme kontrolliert und hingewiesen“, sagt der Stader Polizeisprecher, Rainer Bohmbach. 24 Prozent und damit etwa ein viertel der kontrollierten Fahrzeuge fiel mit Verstößen auf.
Polizei: Mehr als hundert Autofahrer fallen auf
In 103 Fällen sprachen die Beamten zwischen dem 9. und 15. März Verwarnungen aus oder verhängten Bußgelder. Zusätzlich wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei Kontrollen im März des vergangenen Jahres. Fast 100 Personen fielen damals durch die nicht ordnungsgemäße Nutzung von Rückhaltesystemen auf. Insgesamt waren 56 Erwachsene und 42 Kinder nicht oder nicht richtig angeschnallt, teilte die Polizei im Jahr 2025 mit.
Blaulicht
Update Zwei Verletzte nach Lkw-Crash – Motorradfahrer flüchtet vor Polizei
Im Monat zuvor fielen bei einer Großkontrolle in Stade rund 85 Prozent der kontrollierten Verkehrsteilnehmer durch. Auch hier waren viele Personen, darunter Kinder, nicht angeschnallt. Im Dezember 2024 kontrollierte die Polizei in Buxtehude und zuletzt gingen den Beamten auch betrunkene Autofahrer ins Netz.
Analyse: Weniger Erwachsene schnallen sich an
Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen, dass die Sicherung von Kindern mit Rückhaltesystemen in Fahrzeugen 2024 im Durchschnitt bei 99,3 Prozent lag. Jedoch ist der Anteil der Verwendung von altersgerechten Rückhaltesystemen, wie beispielsweise Kindersitzen, geringer. So waren in der Altersgruppe bis 5 Jahren auf Landstraßen 1,9 Prozent und auf Innerortsstraßen 2,7 Prozent der beobachteten Kinder mit Erwachsenengurten und damit nicht altersgerecht gesichert.
Kinder ab 6 Jahren waren auf Landstraßen laut BASt zu 88,9 Prozent mit Kindersitzen gesichert. Auf Innerortsstraßen lag die Benutzung von Kindersitzen in dieser Altersgruppe bei 87,7 Prozent.

Fast jeder vierte Autofahrer im Kreis Stade wurde verwarnt oder muss mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Polizei
Erwachsene sind gemäß der letzten Verkehrsbeobachtung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2024 zu durchschnittlich 98,3 Prozent angeschnallt, das ist eine leichte Abnahme im Vergleich zur vorherigen Studie.
Im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist die Gurtanlegequote noch immer deutlich geringer als in Pkw, sie liegt im Durchschnitt bei 89,0 Prozent.

Ob Autofahrer angeschnallt sind, hat die Stader Polizei überprüft. Foto: Polizei
Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass der Verzicht auf das Tragen eines Sicherheitsgurts das Risiko bei einem Unfall getötet oder schwer verletzt zu werden signifikant erhöht.
Kinder im Auto: So geht es sicher und mit guter Laune
Ob für eine lange Reise oder nur eine kurze Autofahrt - ohne den richtigen Sitz geht es für die Kleinen nicht. Zumindest nicht sicher. Worauf es dabei ankommt, erklärt der Tüv Süd.
Das fängt beim richtigen Prüfsiegel an: Hier muss die „UN Reg. 129“ oder „UN ECE Reg. 44 (Änderungsserien 03 und 04)“ vorhanden sein. Dabei orientiert sich die Erste der beiden Normen an der Größe des Kindes und die Zweite am Gewicht. Von den beiden Normen ist UN Reg. 129 die Aktuellere. Wichtig dabei: Das muss passen - sonst ist es nicht der richtige Sitz.
Richtig eingebaut - sicher unterwegs
Beim Kindersitz oder der Babywanne kommt es aber auch darauf an, wie sie im Auto platziert wird. Denn Kinder dürfen bis zum Alter von 15 Monaten - unabhängig von ihrer Größe - nicht mit Blick in Fahrtrichtung transportiert werden.

Kindersicherheit im Auto beginnt mit dem passenden Sitz und der richtigen Befestigung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Grundsätzlich sollte man auch Kindern bis hin zu einem Alter von zwei Jahren nicht in Fahrtrichtung mitfahren lassen, rät der Tüv Süd. Der Grund: Durch ihre verhältnismäßig großen und schweren Köpfe erleben Kinder bei plötzlichen Bremsmanövern oder Auffahrunfällen besonders große Belastungen im Bereich der Nackenwirbelsäule. Mit entsprechendem Verletzungsrisiko. Einige Hersteller haben die Rückwärtssitze - auch Reboarder genannt - auch für Kinder bis zu vier Jahren im Angebot.
Zusätzlich dazu müssen Kinder gut im Sitz angeschnallt sein. Die Gebrauchsanleitung kann dabei hilfreich sein, damit das Kind nicht falsch oder unzureichend befestigt wird. Beratung beim Kindersitzkauf hilft, späteren Problemen aus dem Weg zu gehen. Denn nicht jedes Modell passt auch gut in jedes Auto. Und auch bei der Befestigung mit Gurten und Isofix kommt es laut Tüv Süd häufiger zu vermeidbaren Problemen.
Wohlgefühl in den Innenraum bringen
Zufriedene Kinder fahren lieber Auto und sorgen für weniger Unruhe auf Reisen. Das kommt auch den Großen im Auto zugute. Deswegen lässt sich laut Tüv Süd jenseits von Technik einiges tun, um gut und sicher voranzukommen. Dazu gehört etwa:
- Wohlgefühl steigern: Also für Unterhaltung sorgen und regelmäßig Pause machen.
- Wickel- und Trinkstops einlegen.
- Angenehme Innentemperatur einstellen. Babys fühlen sich laut Tüv Süd bei rund 22 Grad wohl.
- Fährt man zu zweit, sitzt einer hinten beim Kind. Die Person am Steuer kann so ablenkungsfreier fahren.
- Wer alleine unterwegs ist, kann sich einen Babyspiegel für das Auto kaufen und über Rück- und Babyspiegel den Kontakt zum Nachwuchs halten.
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.