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Raser in der 30er-Zone: Polizei Stade erwischt Autofahrer mit 60 km/h

Mehrere Autofahrer missachteten die Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone.

Mehrere Autofahrer missachteten die Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone. Foto: Daniel Karmann/dpa

Im Rahmen einer länderübergreifenden Aktion hat die Stader Polizei Verkehrskontrollen durchgeführt. Neben einigen Rasern gingen der Polizei auch mehrere E-Scooter-Fahrer ins Netz.

Von Redaktion Donnerstag, 30.04.2026, 10:53 Uhr

Landkreis Stade. Am Dienstag, 28. April, haben Polizeibeamtinnen und -beamte aus den verschiedenen Dienststellen im Landkreis an der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion „sicher. mobil. leben“ teilgenommen und an verschiedenen Orten entsprechende Verkehrskontrollen durchgeführt.

Wie Polizeisprecher Rainer Bohmbach berichtet, wurden in der Straße „Am Hohenwedel“ in Stade von 17 Uhr bis 18.45 Uhr Geschwindigkeitsmessungen in einer 30er-Zone durchgeführt.

„Fünf Verkehrsteilnehmer fielen dabei als Raser auf, der schnellste wurde mit 60 km/h gemessen“, sagt Bohmbach. Auf die Fahrer kommt jetzt ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, das mit einem Bußgeld und möglicherweise Punkten in Flensburg endet.

Einige Verstöße mit E-Scootern - Fahrradfahrer am Handy erwischt

Zusätzlich kontrollierten die Beamten fast 60 Zweiräder und zehn Autos. 44 Regelverstöße wurden festgestellt und entsprechend geahndet. Bei E-Scootern waren zweimal Personen zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs, in fünf Fällen wurden Radwege entgegen der Fahrtrichtung benutzt, siebenmal waren Fahrer mit nicht versicherten E-Scootern unterwegs.

„Die Beamten mussten bei drei Fahrern Anzeigen wegen Urkundenfälschungen durch gefälschte Versicherungskennzeichen erstatten“, berichtet Bohmbach. Es wurden drei E-Scooter sichergestellt. Bei einem Motorrad war durch „Manipulationen an der Auspuffanlage“ die Betriebserlaubnis erloschen.

Ein Radfahrer benutzte während der Fahrt sein Handy. Dazu kamen noch mehrere andere verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise das Überschreiten der Hauptuntersuchung.

„Die Verkehrskontrollen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer werden auch außerhalb von derartigen Aktionen weiter fortgesetzt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und dadurch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten oder sogar Getöteten zu verringern“, sagt Bohmbach. (tom/pm)

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A
Annedore Fricke
01.05.202618:36 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

Am 1. Mai bei bestem Ausflugs- und Cabriowetter steht schon wieder Anette Am Hohenwedel wenige Tage nach der jüngsten Messung.
Schnell hat man einen Ort entdeckt, wo man richtig hohen Ertrag erzielen kann.

Ulla Bowe antwortete am
02.05.202618:24 Uhr

@H
Daumen hoch!

H
Heiko Kania antwortete am
02.05.202616:58 Uhr

Im Jahr 2025 kamen in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.814 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, was einem Anstieg von etwa 2 % gegenüber 2024 (2.780 Getötete) entspricht. Die Zahl der Verletzten blieb mit rund 366.000 nahezu unverändert... - man könnte meinen, "isso". Ich meine, das darf keinesfalls hingenommen werden. "Weltverbesserer" hin oder her. Jeder, der die "Welt verändern will, fange vor seiner eigenen Haustür an", würde auch hier helfen. Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht.

Ulla Bowe antwortete am
02.05.202616:37 Uhr

Kann es sein, daß "Anette" für die Verkehrssicherheit mehr bewirkt als "Annedore" es tun würde?
Traurig, daß ein Blitzer in kurzen Abständen wiederholt an den selben Straßen aufgestellt werden muss. Das sagt einiges über die Disziplin vieler Kraftfahrer:innen auf dieser Straßen aus. Nicht wahr?!
Michael Bowe

A
Annedore Fricke antwortete am
02.05.202612:21 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

So viele Gefängnisplätze können gar nicht geschaffen werden, wie aus Sicht einiger Weltverbesserer notwendig wären, schon gar nicht finanziert werden bei den desolaten Haushalten.

H
Heiko Kania antwortete am
02.05.202612:10 Uhr

...weiter so!

H
Heiko Kania
30.04.202620:01 Uhr

In der Schweiz ist der Raser-Begriff "gesetzlich geschützt". Der Raser gibt sein Auto auf Nimmer-Wiedersehen ab und darf ein Jahr ins Gefängnis umziehen.

H
Heiko Kania antwortete am
30.04.202621:33 Uhr

Der große Unterschied ist, dass gesetzlich definiertes Rasen als Straftat verfolgt und geahndet wird. Nicht als Ordnungswidrigkeit, wie in Deutschland. Dafür ist "Schwarrzfahren" in Deutschland ein Straftatbestand.

A
Annedore Fricke antwortete am
30.04.202621:14 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

Auch in der Schweiz gelten solche drakonischen Automatismen natürlich nicht, gilt vielmehr ein abgestuftes Sanktionensystem, das einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet.

A
Annedore Fricke
30.04.202613:23 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

So ändern sich die Zeiten: Lange waren 60 km/h normaler Verkehrsfluss, heute gelten 60 km/h als Raserei.
30 km/h auf einer langen geraden innerörtlichen Verbindungsstraße wie Am Hohenwedel ist schon eine Herausforderung an Kraftfahrer und völlig fehl am Platze.
Moderner Zeitgeist, nichts anderes.

H
Heiko Kania antwortete am
01.05.202612:12 Uhr

Ja, Zeitgeist kontra Vernunft, ein ewiger Wettbewerb: Mitte des 19. Jahrhunderts erklärte Dr. Dionysius Lardner, dass Zugfahren lebensgefährlich sei. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Meilen pro Stunde, also 48 km/h, können man nicht mehr atmen.

Ulla Bowe antwortete am
30.04.202621:42 Uhr

Wir brauchen noch viel mehr solcher Kontrollen, damit aus der "Herausforderung für die Kraftfahrer" eine sicherheitsfördernde Gewohnheit wird! Das gilt auch für diverse e-Scooter-Piloten, die aufgrund technischer Manipulation 45 km/h und schneller über die Wege und die 30-er Zonen jagen.
Michael Bowe

J
Jochen Mextorf antwortete am
30.04.202615:36 Uhr

Die Straßen dieser verrotteten Republik werden kontinuierlich in der zulässigen Geschwindigkeit reduziert: > (70) > (50) > (30). Damit vermeidet man Reparaturen, kassiert dafür vermehrt Strafgelder. Germany > Failed State.

J
Jochen Mextorf
30.04.202612:58 Uhr

Malt die 30 auf die Fahrbahn und der Rummel ist vorbei. Aber das Geld fehlt auch.

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