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Seniorin rammt E-Scooter - 12-Jährige leicht verletzt

Ein Autofahrer ist in Bremervörde mit einem E-Scooter kollidiert.

Ein Autofahrer ist in Bremervörde mit einem E-Scooter kollidiert. Foto: KristofTopolewski/Pixabay

Vorfahrt missachtet: Ein 82-jähriger Autofahrer ist in Bremervörde mit dem Gefährt eines Mädchens kolldidiert. In Zeven kollidierten zwei Autofahrerinnen.

Von Redaktion Mittwoch, 21.08.2024, 11:20 Uhr

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Zeven/Bremervörde . Ein Auto ist am Dienstagmittag in Bremervörde mit dem E-Scooter eines 12-jähriges Mädchen zusammengestoßen, wie die Polizei berichtet. Ein 82-jähriger Autofahrer wollte gegen 13.20 Uhr mit seinem Mercedes aus der Straße Am Bahnhof Süd nach rechts in die Gnarrenburger Straße einbiegen.

„Dabei übersah er die vorfahrtberechtigte 12-Jährige“, sagt der Rotenburger Polizeisprecher, Heiner van der Werp. Das Mädchen sei gemeinsam mit einer ebenfalls 12-Jährigen mit ihrem Elektroroller auf dem Geh- und Radweg an der Gnarrenburger Straße unterwegs gewesen. Die 12-jährige Fahrerin erlitt bei der Kollision leichte Verletzungen an ihren Händen und am Knie. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf über eintausend Euro.

Zwei Autos sind in Zeven zusammengeprallt, dabei wurde eine BMW-Fahrerin leicht verletzt.

Zwei Autos sind in Zeven zusammengeprallt, dabei wurde eine BMW-Fahrerin leicht verletzt. Foto: Polizei

Vorfahrt missachtet - 27-jährige Frau bei Unfall verletzt

Wie die Polizei weiter mitteilt, ist bei einem Verkehrsunfall in der Zevener Straße Am Mittelteich am Dienstagmittag eine Autofahrerin verletzt worden. Die 27-Jährige war dort gegen 13 Uhr mit ihrem BMW unterwegs, als ihr von der 67-Jähirgen mit einem VW up! die Vorfahrt genommen wurde. Die BMW-Fahrerin zog sich laut Polizei leichte Verletzungen an ihrer Hand zu und wurde mit dem Rettungswagen in die OsteMed Klinik nach Bremervörde gebracht. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf über viertausend Euro.

Ein Polizist markiert nach einem Verkehrsunfall einen E-Scooter.

Ein Polizist markiert nach einem Verkehrsunfall einen E-Scooter. Foto: Jörg Carstensen/dpa

Fahrt mit E-Scooter kann teuer werden

Vorgeschrieben ist es nicht, aber für die eigene Sicherheit sinnvoll: Bei Fahrten mit dem E-Scooter rät der Auto Club Europa (ACE) dringend dazu, einen Helm zu tragen.

In anderen Bereichen müssen sich Fahrer elektrischer Tretroller verpflichtend an klare Regeln halten - sonst kann es teuer werden, wenn sie erwischt werden. Der ACE nennt einige Beispiele:

1. Fahrradweg, Gehweg oder Straße - wo darf man fahren?

Wer mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen. Denn E-Scooter müssen grundsätzlich auf Fahrradwegen fahren - das gilt sogar dann, wenn es für Fahrräder selbst keine Benutzungspflicht gibt.

Ist eine Durchfahrt mit dem Fahrrad verboten, gilt dies auch für E-Scooter. Elektrische Tretroller dürfen Fahrradstraßen und -zonen sowie Radschnellwege nutzen und bei Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren - wenn dies für den Radverkehr erlaubt ist. Gibt es keine dieser Optionen, dürfen E-Scooter auf der Straße fahren.

2. Also alles wie beim Fahrradfahren?

Was für das Fahren mit dem Fahrrad gilt, gilt nicht eins zu eins für E-Roller. Fahrrad-Ampeln sind zwar für E-Scooter verbindlich. Der grüne Rechtsabbieger-Pfeil für den Radverkehr hingegen hat für Rollerfahrer keine Geltung. Wer ihn mit dem E-Scooter nutzt, begeht einen Rotlichtverstoß. Mögliche Folgen: mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bis zu 180 Euro können es werden, wenn es dabei eine Sachbeschädigung gibt.

Achtung: Es ist etwas verwirrend, aber das Zusatzschild „Radverkehr frei“ gilt nicht für elektrische Tretroller. Oft taucht das Schild in Kombination mit dem blauen Fußweg-Schild auf. Fahrräder dürfen hier mit Schrittgeschwindigkeit fahren, Scooter aber nicht.

3. Welche Maßstäbe gelten bei Alkohol und Drogen?

Bei vielen Regeln müssen sich E-Scooter-Fahrer an Fahrradfahrern orientieren - doch bei Alkohol- und Drogen zählen die Maßstäbe wie für Autofahrende. Es gilt also eine Null-Promille-Grenze für Führerschein-Neulinge.

Bei über 21-Jährigen oder nach der Probezeit droht eine strafrechtliche Verfolgung ab 0,3 Promille Alkohol oder 1,0 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum.

Der ACE rät jedoch allen aktiven Verkehrsteilnehmenden, auf den Konsum von Alkohol oder Cannabis zu verzichten.

4. Hände an den Lenker - sonst droht was?

Wer während der Fahrt mit dem elektrischen Tretroller telefoniert und dafür die Hände nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Nutzung von Mobiltelefonen beim Fahren wird streng geahndet.

Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro Bußgeld kosten kann.

Achtung: Hält der Mitfahrer den Lenker von hinten fest, gilt er laut ACE ebenfalls als Führender des Fahrzeugs. Wer zudem betrunken ist, dem kann der Führerschein entzogen werden.

5. Welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Wer einen E-Scooter besitzt, darf ihn nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr nutzen. Seit März muss es blau sein und am unteren Rand die Jahreszahl 2024 tragen.

Übrigens: Das Fahren mit einem E-Scooter ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Viele Verleiher von elektrischen Tretrollern verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren. (dpa)

M
Michael Bowe
21.08.202422:10 Uhr

Hä? Wieso wird mit keinem Wort erwähnt, daß das Mindestalter für das Fahren eine E-Scooters bei 14 Jahren liegt!!
Der Unfall hätte gar nicht passieren müssen, wenn das 12-jährige Kind keine E-Scooter geführt hätte!
Das soll allerdings keine Entschuldigung für das Fehlverhalten der Autofahrerin sein.

M
Michael Bowe antwortete am
21.08.202422:12 Uhr

Nachtrag zu meinem Kommentar:
Im allerletzten Satz findet die Rechtslage zum Alter Erwähnung; - mein Fehler!

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