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Notarzteinsatz

Rasierklinge geschluckt: So geht es dem verurteilten Mann

Der Notarzt verlässt das Landgericht Flensburg.

Der Notarzt verlässt das Landgericht Flensburg. Foto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa

Bei der Urteilsverkündung gegen einen 24-jährigen Mann in Flensburg kommt es zu einem dramatischen Zwischenfall. Er verschluckt Stücke einer Rasierklinge und muss ins Krankenhaus.

Von dpa Mittwoch, 07.02.2024, 23:25 Uhr

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Flensburg. Der 24 Jahre alte Mann, der während der Urteilsverkündung in Flensburg wegen Totschlags gegen ihn Stücke einer Rasierklinge geschluckt hat und dann blutend am Boden lag, ist in der Nacht zu Mittwoch vom Krankenhaus zurück ins Gefängnis verlegt worden. Vom Krankenhaus sei mitgeteilt worden, dass eine weitere Behandlung nicht erforderlich sei, teilte ein Sprecher des Landgerichts Flensburg am Mittwoch mit.

Im Krankenhaus sei zuvor eine Magenspiegelung bei dem Angeklagten vorgenommen worden. Dabei seien acht Bruchstücke einer Rasierklinge gefunden worden, die entfernt worden seien. Eine Verlegung in die größere Justizvollzugsanstalt nach Lübeck ist aktuell geplant.

Nach Verurteilung: Mann schluckt Rasierklinge und bricht zusammen

Kurz vor dem Vorfall war der Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden, weil er im Dezember 2022 in Flensburg seinen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem Stich durch die Schädeldecke getötet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Täter und Opfer stammen aus Somalia. Der Täter flüchtete zunächst; dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, weil sich die Täterschaft seines Mandanten nicht zweifelsfrei beweisen lasse. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gekommen. Grund sollen Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gewesen sein. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert.

Nachdem der Angeklagte zunächst geschwiegen hatte, äußerte er sich am Dienstag erstmals gegenüber der Kammer zu dem Vorwurf. Er behauptete, der Täter sei ein ihm namentlich nicht bekannter Dritter - ein Drogendealer des Getöteten - gewesen. Widersprüche zu Vernehmungen bei der Polizei konnte er auf wiederholte Nachfrage nicht ausräumen.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten die Ausführungen nicht. Es gebe hinreichende und konkrete Hinweise sowie objektive, harte Fakten, dass er der Täter sei, sagte der Vorsitzende Richter. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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