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Wer reagieren muss

Autofahrer: Diese Änderungen werden 2024 Pflicht

Für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr werden unter anderem sieben Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht.

Für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr werden unter anderem sieben Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht. Foto: Soeren Stache/dpa

Beim Autokauf kommen die Neuerungen einer Revolution gleich - inklusive Wegfahrsperre für Alkoholsünder. Bei Bestandswagen läuft eine wichtige Reifenfrist aus und dürfte Millionen zum Handeln zwingen. Die wichtigsten Änderungen.

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Von Tim Parge
Sonntag, 19.11.2023, 09:00 Uhr

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Landkreis. Der Ausblick auf das kommende Jahr hält in Sachen Mobilität und Verkehr wieder einige Veränderungen für Autofahrer parat. So werden 2024 neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr wirksam. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Das TAGEBLATT nennt die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:

Blackbox-Pflicht für Neuwagen

Aus dem Flugzeug ist die sogenannte Blackbox hinlänglich bekannt. Ab 7. Juli 2024 gehört sie auch zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Pkw. Ein solcher „Unfalldatenschreiber“, Fachbegriff: Event Data Recorder (EDR), zeichnet fortlaufend Informationen zu beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig. Nur im Falle eines Unfalls werden die Daten wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können.

„Das Auslesen geschieht in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrenden – es sei denn es wird, beispielsweise bei Unfallverletzten oder -toten, gerichtlich angeordnet“, teilt der ACE mit. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.

Blackbox fährt mit. Viele Teilnehmer einer Umfrage fänden Datenaufzeichnung im Fahrzeug okay - anonymisiert.

Blackbox fährt mit. Viele Teilnehmer einer Umfrage fänden Datenaufzeichnung im Fahrzeug okay - anonymisiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Fazit des ACE: „Die Blackbox-Pflicht dient der besseren Aufklärung von Unfallgeschehen und ist damit im Sinne der Verkehrssicherheit aus Sicht des ACE begrüßenswert.“

Neuwagen nur noch mit Geschwindigkeitsbegrenzung

Ebenfalls von der EU vorgeschrieben ist, dass Neufahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (kurz ISA, von Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein müssen. Dieses soll Autofahrer durch akustische oder optische Signale bei zu schnellem Fahren auf die Überschreitung des jeweils gerade geltenden Tempolimits hinweisen. Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen.

Aber: Autofahrer haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können es jederzeit übersteuern oder beim Motorstart komplett abschalten.

Das Blinken und Piepen in Autos wird weiter zunehmen. Denn außerdem müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen.

Noch nicht konkret umgesetzt, aber schon mal mitgedacht: Bereits 2024 müssen Neuwagen verpflichtend über eine Schnittstelle verfügen, in die später mal eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, sogenannte „Alcolocks“, nachgerüstet werden können. Dabei muss der Fahrer vor Fahrtantritt in ein Messgerät pusten. Wird der Promillewert überschritten, lässt sich das Auto nicht starten. Laut Experten könnten die „Alcolocks“ etwa bei Mietwagen und im Car-Sharing sehr schnell auch umgesetzt werden.

Fazit des ACE: „Der ACE fordert schon seit Jahren die Einführung von Alcolocks zur Vermeidung von Alkoholfahrten. Die Pflicht zur Implementierung einer Schnittstelle ist ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt muss der Einbau vorgeschrieben werden. Da Assistenzsysteme den Straßenverkehr sicherer machen, begrüßt der ACE diese Veränderung. Gleichzeitig dürfen sich Autofahrerinnen und –fahrer nicht blind auf entsprechende Systeme verlassen und sollten sie nur als Unterstützung betrachten, die auch Grenzen hat.“

Keine M+S-Reifen mehr zulässig

Ab Oktober nächsten Jahres dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich.

Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf, darf dann aber auch nicht mehr gefahren werden. Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, muss sich einen neuen Satz Reifen beschaffen.

Reifen mit M+S- und Schneeflocken-Symbol bleiben zulässig.

Reifen mit M+S- und Schneeflocken-Symbol bleiben zulässig. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Förderung von E-Autos sinkt

Auch im kommenden Jahr ändern sich wieder die Förderbedingungen für Elektroautos: Von Januar an werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells von höchstens 45.000 Euro staatlich gefördert. Gleichzeitig wird die Gesamtförderung von bisher 6750 Euro auf 4500 Euro reduziert. Davon gewährt der Bund einen Umweltbonus von bis zu 3000 Euro, während Autokäufer einen Herstelleranteil von bis zu 1500 Euro erhalten können. Der staatliche Fördertopf soll 2024 deutlich kleiner ausfallen als die Jahre zuvor.

Laut ACE gelte das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft seien, seien keine weiteren staatlichen Fördermittel in den kommenden Jahren zu erwarten.

Auch Leasingverträge werden weiterhin unterstützt: Bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten gibt es eine Förderung von 1.500 Euro, während Verträge ab 24 Monaten mit 3.000 Euro gefördert werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Fördermöglichkeiten weiterhin ausschließlich Privatpersonen vorbehalten sind.

Fazit des ACE: „Aus Sicht des ACE muss die Förderung von rein-elektrischen Fahrzeugen so lange gefördert werden, bis die von der Regierung angestrebten 15 Millionen E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs sind.“

Führerscheinprüfungen werden voraussichtlich teurer

Bereits vor dem Jahreswechsel könnten Führerscheinneulinge für die Prüfungen noch etwas mehr zahlen müssen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit würde die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen. Die Verordnungsänderung soll noch am 15. Dezember dieses Jahres beschlossen werden und umgehend in Kraft treten.

Autoreisen: Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt.

Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig.

Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.

Tipp des ACE: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.

ADAC fordert klare Datenschutzregelungen im Automobilsektor

Der ADAC und die Verbraucherzentrale fordern von der EU Regelungen zum Datenschutz im Automobilsektor. Derzeit liege die Kontrolle über die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Fahrzeugherstellern, wie der Automobilclub mitteilte. „Die Europäische Kommission darf notwendige Regelung für den Zugriff auf Daten aus dem Auto nicht weiter verschleppen“, heißt es darin weiter. Ein für diesen Herbst angekündigter Regelungsentwurf lasse aber weiter auf sich warten. Daher forderten ADAC und Verbraucherzentrale die Bundesregierung auf, „aktiv für eine verbraucherfreundliche Regelung einzutreten.“

Die immer selbstständiger fahrenden Autos auf Europas Straßen sammelten immer mehr Daten. „Entscheidend ist, dass Fahrzeugnutzende selber entscheiden können, wer Zugriff auf die Daten erhält und welchen Dienstleister sie unabhängig vom Hersteller nutzen wollen“, sagte ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze.

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