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Hyaluron und Botox

BGH prüft Vorher-Nachher-Werbung von Schönheitseingriffen

Am BGH geht es um sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen. (Symbolbild)

Am BGH geht es um sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen. (Symbolbild) Foto: Peer Grimm/dpa-Zentralbild/dpa

Mit einer Spritze Hyaluron oder Botox lässt sich im Gesicht viel verändern. Aber dürfen die Influencer-Ärzte „Dr. Rick und Dr. Nick“ dafür mit Vergleichsbildern im Internet werben?

Von dpa Donnerstag, 03.07.2025, 14:10 Uhr

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Karlsruhe. Nasenkorrekturen, Kinnaufbau oder Lippenformungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen auf Basis von Hyaluron mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob es sich um sogenannte „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ handele, sagte Thomas Koch, Vorsitzender des ersten Zivilsenats, in Karlsruhe.

In dem konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“. Sie veröffentlichten Vorher-Nachher-Bilder von Patienten auf der eigenen Internetseite und bei Instagram. Die Verbraucherschützer aus NRW sehen darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz – und klagen auf Unterlassung.

OLG hatte Klage stattgegeben

Solche „operativ plastisch-chirurgische Eingriffe“, die medizinisch nicht notwendig sind, unterliegen nach deutschem Recht strengen Werberegeln. Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen sie außerhalb von Fachkreisen nicht „durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff“ beworben werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte Aesthetify im vergangenen August auf Unterlassung verurteilt. Und auch in Karlsruhe sieht es für „Rick und Nick“ nicht gut aus: Die Kollegen in Hamm hätten sich sehr sorgfältig mit dem Fall beschäftigt, betonte Koch in der mündlichen Verhandlung. Die vorläufige Einschätzung des Senats gehe „stark in die Richtung des Berufungsgerichts“.

Das Unternehmen von „Dr. Rick und Dr. Nick“ soll mit unzulässigen Bildern geworben haben.

Das Unternehmen von „Dr. Rick und Dr. Nick“ soll mit unzulässigen Bildern geworben haben. Foto: Federico Gambarini/dpa

Aesthetify nutze schon „seit geraumer Zeit“ keine Vorher-Nachher-Bilder mehr, um für Schönheitsbehandlungen zu werben, sagte Dominik Bettray („Dr. Nick“) vor der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Das sei allerdings schade, da sie eine enorme Rolle für Verbraucher spielten. Für die Verbraucher sei schließlich „volle Transparenz und volle Information“ wichtig, ergänzte Co-Geschäftsführer Henrik Heüveldop („Dr. Rick“).

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