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Verordnung

Corona: Niedersachsen verlängert Isolationspflicht

Corona-Infizierte in Niedersachsen müssen sich weiterhin isolieren. (Symbolbild)

Corona-Infizierte in Niedersachsen müssen sich weiterhin isolieren. (Symbolbild)

Der Flickenteppich bleibt: Während andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben haben, bleibt die Regel in Niedersachsen in Kraft. Allerdings: Wirklich lang ist die Pflicht nicht verlängert worden.

Dienstag, 22.11.2022, 12:43 Uhr

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Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die geltende Absonderungsverordnung ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert. Damit müssen Menschen im Landkreis Stade, die ein positives Schnelltestergebnis auf Covid-19 erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben, teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Gesundheitsministerin Behrens erklärte zur Verlängerung der Absonderungsverordnung: „Wir alle wünschen uns, dass die Pandemie schnell endet und wir schon bald auf alle einschränkenden Maßnahmen verzichten können. Unmittelbar vor Beginn des Winters und möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen werden wir in Niedersachsen aber kein unnötiges Risiko eingehen und die wenigen geltenden Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten. Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zuhause."

Es gebe derzeit auch keine Pläne, die Corona-Regeln im Land zu ändern, um beispielsweise die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr abzuschaffen, so die Ministerin.

Wo die generelle Isolationspflicht abgeschafft wurde

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte auch Niedersachsen in der vergangenen Woche stets betont, dass es kein Ende der Isolationspflicht geben wird. Auch Bremen wird die Absonderungsvorgaben beibehalten.

Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten die Absonderungsvorgabe kürzlich bereits aufgehoben, Hessen folgt voraussichtlich an diesem Mittwoch. In diesen Ländern gilt nun - außerhalb der Wohnung - eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für jene ab dem 6. Lebensjahr, die einen positiven Test haben.

Personal in medizinischen Einrichtungen darf dort arbeiten, sofern keine Symptome vorliegen und im Zuge des Hygienekonzeptes Vorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden. In Pflegeheimen dagegen dürfen Beschäftigte fünf Tage lang nicht arbeiten. Für Besuchende gilt ein Betretungsverbot für medizinische Einrichtungen und Pflegeheime. Das greift auch bei positiv getesteten Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen. Wer keine Maske tragen kann, darf die Schule für fünf Tage nicht betreten.

Stiftung Patientenschutz äußert Kritik an Ende der Isolationspflicht

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen. "Die Abschaffung dieser klaren Regel von einer Minderheit der Länder ist brandgefährlich für Leib und Leben der verletzlichen Menschen", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. "Monat für Monat sterben 4000 Menschen an dem Virus."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte vor einem Flickenteppich der Corona-Maßnahmen.

Derweil soll die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.

Weiter kostenlose Corona-Schnelltests - aber in kleinerem Umfang

Kostenlose Corona-Schnelltests sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich bleiben - aber in kleinerem Umfang als bisher. Gratis soll es Bürgertests bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung "freitesten" kann.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstag: "Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen." Die neuen Testregelungen sollen ab diesem Samstag greifen, nachdem die aktuelle Verordnung am Freitag endet. 

Kostenlos blieben Antigen-Schnelltests deswegen

  • für Personal in medizinischen Einrichtungen,
  • für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen,
  • Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen und versorgen.

Mehrere Bürgertests, die derzeit mit drei Euro Zuzahlung aus eigener Tasche möglich sind, werden laut dem Entwurf aber künftig nicht mehr auf Staatskosten zu bekommen sein - etwa

  • vor Konzertbesuchen,
  • Familienfesten oder
  • Besuchen bei älteren Menschen ab 60 Jahren. 

Die neuen Regeln sollen bis 28. Februar 2023 befristet sein.

Zugleich sollen Vergütungen für Anbieter sinken - von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Schnelltest. Dies sei angemessen, da sich der Beratungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung verringert habe und Testabläufe vor Ort etabliert hätten, heißt es im Entwurf. Dies führe zu einem geringeren Aufwand der Leistungserbringer.

Laut dem jüngsten RKI-Wochenbericht setzte sich zuletzt ein abnehmender Trend bei den Infektionen fort. Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe ging leicht zurück. Insgesamt rechnet das RKI mit einer hohen Zahl an schweren Atemwegserkrankungen in den kommenden Wochen. Merklich zugenommen hat laut RKI die Verbreitung der relativ neuen Omikron-Sublinie BQ.1.1 in Deutschland. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger. Eine erhöhte Krankheitslast wird bei BQ.1.1 bisher nicht beobachtet. (dpa/tip)

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass Infizierte einen positiven Corona-Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Foto: dpa-Bildfunk

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass Infizierte einen positiven Corona-Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Foto: dpa-Bildfunk

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