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Darf mein Chef mir den Mittelfinger zeigen?

Grundsätzlich wenig elegant: Der Stinkefinger im Arbeitskontext.

Grundsätzlich wenig elegant: Der Stinkefinger im Arbeitskontext. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Mitarbeiter, die sich danebenbenehmen, spüren schnell Konsequenzen. Aber: Was, wenn der Chef zum Rüpel wird? Ein Arbeitsrechtsanwalt erklärt, was der Vorgesetzte darf - und was nicht.

Von dpa Montag, 06.04.2026, 07:50 Uhr

Landkreis. Der Mittelfinger ist sicher nicht Teil einer gepflegten Kommunikation. Eine Beleidigung ist er aber auch nicht zwingend. „Zeigt mein Chef mir den Mittelfinger, kommt es stark auf den Kontext an“, weiß Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Also: „Zeigt mir mein Chef auf dem Bau, während wir uns über Fußball unterhalten den Mittelfinger, kann das eine Bagatelle sein“, so der Experte. „Passiert das im Rahmen eines Meetings in gepflegter Atmosphäre, ist er womöglich eine Beleidigung.“ Es ist also kompliziert. Denn: Jede Beleidigung ist kontextabhängig.

Arbeitgeber muss Sachverhalt klären

Der Rat deshalb: Fühlt sich ein Mitarbeiter schikaniert oder womöglich systematisch angefeindet, sollte er das ansprechen und im nächsten Schritt den Betriebsrat, Personalrat oder, sofern vorhanden, den Chef des Chefs aufsuchen. Der Arbeitgeber muss sich in jedem Fall mit der Klärung des Sachverhalts beschäftigen, wenn der betroffene Mitarbeiter sich an ihn wendet.

Um der Aussage Gewicht zu verschaffen, ist es hilfreich, sich mit Kollegen auszutauschen. Häufig sind von solchen Anfeindungen mehrere Mitarbeiter betroffen, deren Wort gemeinsam mehr Gewicht hat.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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