Ließ er seine Frau verbrennen? - 50-Jähriger vor Gericht
Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht hinter einem roten Ordner. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Der älteste Sohn versuchte noch, seine brennende Mutter zu retten. Die Frau hatte aber keine Chance. Konnte sie den entscheidenden Satz aber noch sagen?
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Braunschweig. Weil er sich betrogen fühlte, soll ein Mann seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. Vor dem Landgericht Braunschweig wird einem 50-Jährigen aus Goslar ein grausamer Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Bei der Tat sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass das Opfer leiden würde, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt.
Der Mann aus Syrien soll im Mai dieses Jahres seine schlafende Frau mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder übergossen und angezündet haben. Vom Flur aus bis in das Schlafzimmer und auf das Bett soll der Angeklagte den Brandbeschleuniger verteilt haben. Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt.
Brennende Frau zieht sich Frakturen beim Fenstersturz zu
Durch den Aufprall nach dem Sprung habe sich das Opfer diverse Frakturen zugezogen. Nach den Angaben der Strafverfolger ist aber unklar, ob sie vom Angeklagten gestoßen wurde oder sich durch den Sprung retten wollte.
Im brennenden Haus soll sich der Angeklagte noch darum gekümmert haben, dass die drei Söhne und eine behinderte Tochter rechtzeitig ins Freie gelangten. Draußen soll der älteste Sohn Rufe seines Namens vernommen haben und erst dadurch auf seine brennende Mutter aufmerksam geworden sein. Er sei ihr zu Hilfe geeilt und habe die Flammen erstickt.
Körperoberfläche nahezu komplett verbrannt
Die Frau, ebenfalls Syrerin, wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an ihren schweren Brandverletzungen starb. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche seien verbrannt gewesen, hieß es. Eine Verlegung in eine Spezialklinik war demnach wegen der schweren Verletzungen nicht mehr möglich.
Ein Hauptaspekt, warum die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, sollen Angaben des ältesten Sohnes sein. Noch bei Bewusstsein soll die Mutter zu ihm gesagt haben: „Das war dein Vater“. Zwei Söhne und ein weiterer Verwandter treten im Prozess als Nebenkläger auf.
Richter: Besondere Schwere der Schuld ist möglich
Der Mann war noch vor Ort festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Am ersten Verhandlungstag blieb offen, ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zu Beginn der Verhandlung gaben die Richter den rechtlichen Hinweis, dass eine besondere Schwere der Schuld vorliegen könnte, sollte sich Vorwürfe wie angeklagt bestätigen. Damit wäre bei einer Gefängnisstrafe eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.
Der Prozess soll am Freitag (7. November) fortgesetzt werden, ein Urteil könnte es nach bisheriger Planung im Dezember geben.