Elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner
Die elektronische Fußfessel soll bei gewalttätigen Ex-Partnern oder Angehörigen ein Signal senden, wenn sich der Täter - bewusst oder unbewusst - dem Opfer nähert. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Künftig können Familiengerichte gewalttätigen Ex-Partnern eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Was der Gesetzentwurf zur sogenannten Fußfessel noch vorsieht.
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Berlin. Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett beschlossen. Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. „Es geht uns darum, vor allem Frauen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen und Taten zu verhindern“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Sender n-tv.
Opfer wird automatisch gewarnt
Nähert sich der Täter - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist den Plänen der Bundesregierung zufolge nur in Hochrisikofällen einzusetzen.
Die geplante Reform des Gewaltschutzgesetzes sieht außerdem vor, dass das Familiengericht den Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung mit einer solchen Verletzung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Höhere Strafe bei Verstößen möglich
Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass der Antrag auf elektronische Aufenthaltsüberwachung beim Familiengericht gestellt wird. (Archivbild) Foto: Jennifer Brückner/dpa
Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. „Wir haben gesehen, dass das in Spanien sehr wirkungsvoll ist“, sagte Justizministerin Hubig. „Man konnte wirklich Menschenleben retten.“ Auch Frankreich und die Schweiz sind dem Gesetzentwurf zufolge inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt.
Partnerschaftsgewalt: Fast 80 Prozent der Opfer weiblich
Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen. 2024 gab es nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 135.713 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.
Hubig hat noch weitere Neuregelungen im Blick. Sie will etwa, dass Familiengerichte künftig häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen.