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Haus & Grund Stade

Entschädigung: Wann Nachbarn fürs Laubfegen zahlen müssen

Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft.

Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft. Foto: Haus & Grund Stade

Ein Grundstückseigentümer, der von Nachbars Bäumen rechtswidrig beeinträchtigt wird, muss dennoch Laub fegen - könnte aber mit einer Geldentschädigung rechnen.

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Von Sabine Lohmann
Mittwoch, 15.10.2025, 16:26 Uhr

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Landkreis. In aller Regel blitzt ein Grundstückseigentümer vor Gericht ab, wenn er von seinem Nachbarn Geld verlangt, weil der Laubfall dessen Baumes im Herbst einen hohen Reinigungsaufwand auf seinem Grundstück sowie auf Gehwegen und Straßen davor verursacht. Dies teilt Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.11.2003 mit.

Entschädigungen nur in Ausnahmefällen

Nur in Ausnahmefällen kann es Entschädigungen in Geld für erhöhten Reinigungsaufwand geben, so Rechtsanwalt Mathias Schröder, so etwa dann, wenn Dachrinnen ständig verstopft werden und laufend gereinigt werden müssen, und auch dann, wenn mit einem normalen Arbeitseinsatz ohne maschinelle Hilfe die Massen herabfallenden Laubs nicht mehr beseitigt werden können.

Hinzukommen müsse aber stets, dass der landesrechtlich geregelte Grenzabstand des Baumes rechtswidrig unterschritten wird und dagegen Ansprüche auf Rückschnitt, auf Versetzung oder gar auf Fällung des Baumes ausgeschlossen oder verjährt sind.

Eigentümer muss Beeinträchtigung hinnehmen

Im Ergebnis bedeutet das, dass der von Nachbars Bäumen rechtswidrig beeinträchtigte Eigentümer diese Beeinträchtigung dennoch hinnehmen, also dulden - und fegen muss (laut BGH-Urteil vom 27.10.2017), allerdings dann nicht ohne Geldentschädigung.

In dem Fall des BGH hatte ein Nachbar gegen den anderen Eigentümer des angrenzenden Grundstücks geklagt, so Rechtsanwalt Schröder. Auf diesem Grundstück stehen unmittelbar an der Grenze verschiedene hoch gewachsene Bäume. Dazu behauptete der Nachbar, die Bäume verschatteten das Grundstück, bewirkten starken Laubfall, überzögen das eigene Haus mit Moos und beeinträchtigten auch die gärtnerische Nutzung des eigenen Grundstücks erheblich.

Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern. (sal)

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