Nach dem Haushaltsurteil fehlen der Regierung Milliarden. Eventuell kommt es noch dicker: Strom, Gas und Fernwärme könnten teurer werden, warnt der Wirtschaftsminister.
Seit Mittwoch gelten in Deutschland die Energiepreisbremsen auf Strom, Gas und Wärme. Die Energieversorger müssen die staatlichen Entlastungen an die Endkunden weitergeben. Doch wie und wann kommt das Geld beim Verbraucher an? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Strom- und Gaspreisbremse senken für Kunden der Stadtwerke in Stade und Buxtehude sowie der EWE die Preise. Doch was müssen Kunden tun, um ab nächster Woche von den staatlichen Entlastungen und günstigeren Preise zu profitieren?
Sinnvolle Hilfe für die Menschen in der Energiekrise oder Bürokratie-Monster ohne Nutzen? Der geplante Härtefallfonds für den Landkreis Stade ist bei den Fachleuten in der Verwaltung umstritten. Die Politik will ihn trotzdem.
Der Energiedienstleister EWE senkt die Preise für Gas und Strom in der Grundversorgung um bis zu 16 Prozent. Das entlastet die Kunden. Doch wie viel Geld haben Verbraucher tatsächlich mehr in der Tasche?
In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP einige Reformen auf den Weg gebracht, die ab dem Jahr 2023 greifen. Was wird teurer, was wird billiger und was ändert sich komplett? Alle Infos im Überblick.
Strom- und Gaspreisbremse stellen auch die Stadtwerke in Stade und Buxtehude sowie die EWE vor große Herausforderungen. Zudem stehen Preiserhöhungen zum neuen Jahr an. Was sich ändert. Was Kunden wissen müssen.
Die Bundesregierung will bei Energiepreisen künftig genauer hinschauen, um Mitnahmeeffekte durch die Versorger zu verhindern. Das könnte auch EWE treffen, denn der Konzern will seine Preise im Januar erneut erhöhen. Die wichtigsten Antworten.
Auf die Kunden des Versorgers Hamburg Energie kommen Anfang Januar kräftige Preiserhöhungen für Strom und Gas zu. Die Preisbremsen der Bundesregierung sollen die finanzielle Mehrbelastung abfedern.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die milliardenschwere Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Konkret soll im Zuge der „Soforthilfe“ im Dezember für Verbraucher die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.