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Energiekrise

Beschwerden über eprimo: Abschlagsforderungen utopisch hoch

Die Anzeige einer Gasuhr in einem Privathaus.

Die Anzeige einer Gasuhr in einem Privathaus.

Systemfehler oder Kalkül? Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich die Beschwerden über den Energieversorger eprimo.

Mittwoch, 22.02.2023, 14:30 Uhr

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält vermehrt Anfragen zur Abschlagsberechnung des Energieversorgers eprimo. Dabei seien die monatlichen Forderungen rechnerisch nicht nachvollziehbar, teilt die Verbraucherzentrale jetzt in einer Pressemitteilung mit. 

Laut Berechnung des Energieversorgers, der Teil der E.ON Energie Deutschland GmbH ist, sollen sich die monatlichen Abschläge für Gas teils vervierfachen. Die Abschläge für Strom sollen in einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der Preisbremse um mehr als das 13-Fache steigen. "Nachvollziehbar sind die Forderungen nicht. Rechnerisch ergeben sich anhand der angegebenen Preise monatliche Abschläge, die um etwa 600, 900 und sogar 1700 Euro geringer ausfallen als von eprimo ausgewiesen", berichten die Verbraucherschützer.

Abschläge wegen Preisbremse neu berechnet

„Bei uns häufen sich aktuell Anfragen von Kundinnen und Kunden der eprimo GmbH, die irritiert, verärgert oder schlicht verzweifelt sind“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Grund: Mit den Informationen zur Umsetzung der Preisbremse werden ihnen die ab März angepassten Abschlagszahlungen mitgeteilt. „Und die liegen teils mehrere hundert bis tausend Euro über dem, was sie bisher gezahlt haben und was sich rechnerisch anhand des Verbrauchs sowie der angegebenen Tarife ergibt“, so Schröder.

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt, habe eprimo auf Nachfrage in einem Fall erklärt, es handele sich um einen Systemfehler und die Abschläge korrigiert – von monatlich 1.900 auf 195 Euro. In einem anderen Fall sei jedoch an den Berechnungen festgehalten worden, obwohl diese augenscheinlich nicht zum zugrunde gelegten Verbrauch und den Preisen passten. „Für uns ist das völlig unverständlich. Geringe Abweichungen können natürlich immer auftreten, etwa, wenn nur elf statt zwölf Abschläge im Jahr gezahlt werden. Hier geht es jedoch um monatlich 600 oder sogar 900 Euro. Da fragt man sich schon, was dahintersteckt“, so die Energierechtsexpertin.

Widerspruch einlegen und Korrektur fordern

Das können eprimo-Kunden tun: Betroffene sollten die Angaben in den Kundenschreiben unbedingt überprüfen. Für die Berechnung der monatlichen Abschläge stellt die Verbraucherzentrale einen Online-Rechner zur Verfügung. Weichen die Abschläge deutlich ab, sollten Kundinnen und Kunden eprimo umgehend schriftlich darüber informieren und auffordern, die Berechnung zu korrigieren. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann diese vorsorglich widerrufen. „In diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, den angemessenen Abschlag fristgerecht zu überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten“, rät Schröder und ergänzt: „Deutlich überhöhte Abschläge muss aber niemand zahlen.“

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Energiepreise: Online-Rechner ermittelt Höhe der Abschläge

Wie sich die neuen Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen schon jetzt mit einem Online-Rechner ermitteln. Darauf hat am Donnerstag die Verbraucherzentrale NRW hingewiesen.

Beispiel Strom: „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden”, erklärte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale, Christina Wallraf. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse.”

Für Januar und Februar würden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzierten. „Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar”, betonte sie. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben.

Um den Rechner etwa für die Ermittlung der künftigen Strom-Abschläge zu nutzen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den aktuellen Bruttoarbeitspreis, den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose kennen. Laut Verbraucherzentrale müssen Energieanbieter die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse bis spätestens Ende Februar mitteilen.

Während die Entlastungen bei direkten Kunden über niedrigere Abschläge ankommen, erhalten Mieter die Entlastungen für Gas und Fernwärme in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich. 

  • Die Preisbremsen

Die Strompreisbremse kommt ab März, rückwirkend zum 1. Januar. 80 Prozent des Stromverbrauchs (maßgeblich ist in der Regel der Verbrauch im Vorjahr) erhält der Kunde zum gedeckelten Preis von 40 Cent / Kilowattstunde.

Die Gaspreisbremse kommt ebenfalls ab März, rückwirkend zum 1. Januar. Hier gilt ebenfalls ein gedeckelter Preis für 80 Prozent des Gasverbrauchs: 12 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise 9,5 Cent bei Fernwärme.

Die Bundesregierung hat Beispielrechnungen und einige Antworten auf individuelle Fragen zu Strom- und Gaspreisdeckel veröffentlicht.

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