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Geflügelseuche

Gefährliche Newcastle-Krankheit: Hühner müssen geimpft werden

Um Geflügel zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit.

Um Geflügel zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die gefährliche Newcastle-Krankheit ist in Deutschland zurück: Hühner und Puten müssen gegen die Vogelseuche geimpft werden. Darauf weist das Kreisveterinäramt hin.

Von Redaktion Mittwoch, 25.03.2026, 15:18 Uhr

Landkreis. Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche in Deutschland sind seit Februar 2026 erstmals wieder mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) bei kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen in Deutschland festgestellt worden. Betroffen sind große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände ebenso wie Kleinsthaltungen in Brandenburg und Bayern. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Stade weist daher auf die Impfflicht und Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Die Todesrate bei der Geflügelseuche ist hoch

Die Newcastle-Krankheit, Newcastle Disease (ND) oder atypische Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Virusseuche. Bei einer Infektion mit dem ND-Virus kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, dünnschaligen Eiern und Durchfall. Im weiteren Verlauf treten plötzliche Todesfälle, oder – bei einem langsameren Krankheitsverlauf – Apathie, Atemnot, geschwollene Augenlieder und eine Blaufärbung der Kämme auf.

Die Todesrate ist hoch, überlebende Tiere können unter Spätfolgen wie Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur oder Verdrehung des Halses leiden.

Impfpflicht bei der Newcastle-Krankheit

Um das Geflügel zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Das heißt, dass alle Hühner- und Putenhalter ihre Tiere regelmäßig impfen lassen müssen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit ein bis zwei Hühnern oder Puten. Für die Impfung stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, die unter anderem über das Trinkwasser verabreicht werden können und von dem betreuenden Tierarzt zu beziehen sind.

Alle Geflügelhalter werden vom Landkreis dringend aufgefordert, die vorgeschriebenen Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und optimieren

Zusätzlich sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden, heißt es in der Pressemitteilung. Ziel sei es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.

Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend

Die allgemeine Wachsamkeit bleibt ein zentraler Pfeiler des Schutzes: Auch in Newcastle-geimpften Beständen sollte bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen der Verdacht auf Newcastle-Krankheit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich gemeldet werden. Eine frühzeitige Diagnose sei entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen. (sal)

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