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Justiz

Gericht entscheidet über Fraktionsmindestgrößen

Ein Schild „Landesverfassungsgericht“ steht vor dem Gerichtsgebäude.

Ein Schild „Landesverfassungsgericht“ steht vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Wie groß muss eine Fraktion in Kommunalvertretungen mindestens sein? Zwei oder drei Mandatsträger? Das Landesverfassungsgericht entscheidet über eine Klage der FDP- und SSW-Landtagsfraktionen.

Von dpa 02.02.2024, 02:50 Uhr
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Schleswig. Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht entscheidet heute (12.00 Uhr) über die Frage, wie groß eine Fraktion in größeren Kommunalvertretungen mindestens sein muss. Die schwarz-grüne Koalition hatte die Mindestgröße zum 1. Juni 2023 von zwei auf drei Mandatsträger heraufgesetzt. Damit hatte es Kritik kleinerer Parteien und Wählergruppen ausgelöst, die sich in ihrer Arbeit benachteiligt fühlen. Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW zogen vor das Landesverfassungsgericht, kamen mit einem Eilantrag aber nicht durch. Nun wird in der Hauptsache entschieden. Die Landesregierung argumentierte damit, die Arbeitsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu verbessern. Die Kläger verweisen darauf, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von fraktionslosen Vertretern in Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie Kreistagen eingeschränkt seien. (LVerfG 4/23)

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