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Nutztierrisse

Klage verhindert Wolfsabschuss in Region Hannover

Ein Wolf mit der Kennung „GW950m“ soll viele Risse im Raum Burgdorf begangen haben.

Ein Wolf mit der Kennung „GW950m“ soll viele Risse im Raum Burgdorf begangen haben. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Region Hannover hat eine Abschussgenehmigung für einen Problemwolf vorerst ausgesetzt. Dem Verwaltungsgericht liegt ein Eilantrag vor.

Von dpa Mittwoch, 25.10.2023, 20:45 Uhr

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Hannover. Die Jägerschaft sei informiert worden, dass der Wolf zunächst nicht geschossen werden dürfe, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Region. Die Behörde reagierte damit auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover

Eine Naturschutzvereinigung hatte bei dem Gericht einen Eilantrag gegen die Entnahme des Wolfes gestellt. Aufgrund eines Zwischenbeschlusses des Gerichts darf bis zu einer Entscheidung über den gerichtlichen Eilantrag der Wolf nicht geschossen werden. Wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden wird, war zunächst nicht bekannt (Az.: 9 B 4939/23).

Immer wieder Attacken durch Problemwolf „GW950m“

Das Rechtsamt der Region Hannover prüfe nun den Beschluss des Verwaltungsgerichts, sagte der Sprecher. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Region Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Die Region Hannover hatte zum 4. Oktober eine Abschussgenehmigung für Wölfe in ihrem Raum in Kraft gesetzt. Ein Wolf mit der Kennung „GW950m“ soll viele Risse im Raum Burgdorf begangen haben. Zwar wurde vergangene Woche bekannt, dass ein Wolf erlegt wurde, es handelte sich aber nicht um den Wolf mit der Kennung GW950m, sondern um ein weibliches Tier. Laut den Auflagen in der Ausnahmegenehmigung muss nach jedem Abschuss zwei Wochen abgewartet werden, ob die Risse von Nutztieren im Revier des betroffenen Rudels aufhören. Dementsprechend ruhte die Ausnahmegenehmigung zuletzt.

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