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Heizungstausch

Hausbesitzer im Dilemma: Neues Gesetz für Wärmepumpen verspricht Besserung

Ob eine Wärmepumpe im Bestandsbau zum Heizen geeignet ist, muss im Einzelfall durch einen Fachbetrieb geprüft werden.

Ob eine Wärmepumpe im Bestandsbau zum Heizen geeignet ist, muss im Einzelfall durch einen Fachbetrieb geprüft werden.

Das Gesetz für Gebäudeenergie stellt viele Hausbesitzer vor Herausforderungen - besonders, wenn es um Wärmepumpen geht. Doch bei den Pumpen ist mit einer Gesetzesänderung Besserung in Sicht. Was der Verein Haus und Grund aus Buxtehude jetzt rät.

Montag, 08.05.2023, 10:30 Uhr

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Die Berater von Haus & Grund Buxtehude erhalten derzeit nach eigenen Angaben viele Anfragen von Mitgliedern, die sich auf das neue Gebäudeenergiegesetz der Regierung beziehen. „Viele unserer Mitglieder sind in einem Dilemma“, sagt der 1. Vorsitzende des Vereins, André Grote.

Sie wollten gerne die Energiewende unterstützen, alleine wie das funktionieren soll, sei in vielen Fällen unklar. Neben der Entscheidung, wie das Eigenheim oder die Wohnung zukünftig beheizt werden und wie das Ganze finanziert werden soll, stelle sich insbesondere bei Reihenhausbesitzern die Frage, welche Vorschriften zu beachten sind, so Haus & Grund.

Neues Gesetz könnte Grenzabstand von Wärmepumpen verringern

Da sei zunächst der einzuhaltende Grenzabstand von derzeit drei Metern, der das Aufstellen einer Wärmepumpe für den überwiegenden Teil der Häuser verbietet. Diese Verordnung wird allerdings durch einen Antrag zur Gesetzesänderung im Niedersächsischen Landtag beraten.

Demnach soll eine Wärmepumpe mit maximal zwei Metern Höhe auch auf der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Die Hersteller empfehlen darüber hinaus, weitere Abstände zu beachten: ein Meter zu Fenstern und Türen, Fallrohren und Steckdosen.

Zu beachten sei, dass die ausgeblasene Luft bis zu zehn Grad kälter als die Umgebungsluft ist. Das entstehende Kondenswasser müsse abgeleitet werden. Des Weiteren sei die Lärmemission zu beachten; hier gebe es Grenzwerte, die nachts bei 35 Dezibel in Wohngebieten oder 45 Dezibel in Mischgebieten liegen.

Haus und Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, vor Vertragsabschluss einen Blick in den gültigen Bebauungsplan zu werfen und im Zweifelsfall mit der Stadt Buxtehude, Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/ Denkmalpflege, zu klären, ob die geplante Baumaßnahme so durchgeführt werden kann. Die Gesetzesänderung sehe Erleichterungen in den Vorschriften für Photovoltaikanlagen auf Garagendächern vor. „Wir werden in Kürze auch hierzu informieren“, sagt Grote. (bt)

www.hausundgrund.de/verein/buxtehude

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