Hilfen für Heizölkunden: So stellen Sie Ihren Antrag

Um Privatkunden bei gestiegenen Heizkosten zu entlasten, zahlt der Bund bestimmte Härtehilfen. Foto: dpa
Privathaushalte, die mit Öl, Flüssiggas oder Pellets heizen, können ab sofort rückwirkend für das Jahr 2022 Zuschüsse von bis zu 2000 Euro beantragen. Doch wie funktioniert das Online-Portal und wer kann mit wie viel Geld rechnen? Ein Überblick.
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Von Lars Laue
Für Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit dem 1. März 2023 die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Entlastet werden sollen Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks heizen. Berechtigte können jetzt einen Antrag stellen können. Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober dieses Jahres möglich sein.
- Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass sich Ihr Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat.
- Dafür müssen Sie Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen.
- Die errechnete Erstattung muss mindestens 100 Euro betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt. Maximal werden 2000 Euro pro Haushalt erstattet.
Wo muss der Zuschuss beantragt werden?
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in Niedersachsen am Donnerstag freigeschaltet worden ist. Niedersachsen nutzt das zentrale Antragsportal der „Kasse.Hamburg“. Der für Rechnungswesen, IT und Digitalisierung verantwortliche Landesbetrieb der Hansestadt übernimmt die technische Umsetzung für insgesamt 13 Bundesländer.
Für Einzelfälle soll es die Möglichkeit geben, den Antrag schriftlich zu stellen.
Im Antragsverfahren sind im Regelfall lediglich folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen. Neben dem elektronischen Weg soll es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben.
Was ist mit dem Referenzpreis gemeint?
Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einreichen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis also. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.
- Bei Heizöl beträgt er 71 Cent pro Liter,
- bei Flüssiggas 57 Cent pro Liter,
- bei Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm,
- bei Holzhackschnitzel sind es 11 Cent pro Kilogramm,
- bei Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm,
- bei Scheitholz 85 Euro pro Raummeter und
- bei Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm - immer inklusive Mehrwertsteuer.
Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis des Vorjahres lagen.
Ein Beispiel: Wer also 3000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises von 71 Cent pro Liter bezahlen. Bei 3000 Litern macht das 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent, also 432 Euro.
Der Zuschuss ist auf 2000 Euro pro Haushalt begrenzt, Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet.
Online-Rechner ermittelt mögliche Energie-Entlastungen
Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ausfällt, können Betroffene schon jetzt mithilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen. Dort müssen sie eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen und wie viel davon sie im vergangenen Jahr zu welchem Preis gekauft haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird, teilt die Verbraucherzentrale mit.
Was ist mit Mietern?
Entlastet werden können sowohl die Eigentümer von Heizungsanlagen als auch Mieter. Während Eigentümer die Hilfen direkt selbst beantragen, sind für Mieter entweder die Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es in Niedersachsen knapp vier Millionen Haushalte, von denen etwa 2,8 Millionen mit Gas heizen und somit nicht antragsberechtigt sind. Gut 700.000 Haushalte heizen mit Öl, knapp 85.000 mit Holz/Holzpellets.