Zähl Pixel
Testphase beendet

Hohenwedel in Stade: Die neuen Verkehrsregeln gelten dauerhaft

Blick auf die Straße Am Hohenwedel in Stade.

Die Straße Am Hohenwedel: Hier sind vor allem Schülerinnen und Schüler mit dem Rad unterwegs. Foto: Hansestadt Stade

Der Verkehrsversuch am Hohenwedeler Weg mit Tempo 30 und der Erlaubnis für Radler, auf der Straße zu fahren, ist beendet. Das Ergebnis: Die Regeln bleiben.

author
Von Lars Strüning
Samstag, 13.07.2024, 07:50 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Stade. Im November vergangenen Jahres wurden die Verkehrsregelungen auf dem Hohenwedeler Weg, zunächst befristet für einige Monate, geändert. Fahrzeuge dürfen dort seitdem maximal mit Tempo 30 fahren.

Mit dem Rad auf die Straße – oder auf den Fußweg

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, darf ebenso auf der Straße fahren. Außerdem kann weiterhin der Gehweg genutzt werden – allerdings mit angepasster Geschwindigkeit, da Fußgänger Vorrang haben, teilt die Stadt Stade mit.

Die vergangenen Monate waren als Testphase vorgesehen, die nun beendet ist. Die Eingaben der Bevölkerung sowie die Ergebnisse von Verkehrszählungen wurden ausgewertet, mit Vertretern von Polizei, Rettungsdienst und KVG wurde gesprochen.

Die Abstimmungen ergaben beispielsweise, dass die KVG trotz der Temporeduzierung ihre Fahrpläne einhalten kann. Darüber hinaus zeigten Verkehrszählungen, dass zu Beginn des Tests nur wenige Menschen mit dem Fahrrad auf der Straße fuhren. Das änderte sich mit Frühlingsbeginn, nun wurden zwischen 17 und 20 Räder in 30 Minuten auf der Straße gezählt.

Damit ist das Ziel der Neuerungen erreicht: die weitere Stärkung des Radverkehrs in der Hansestadt Stade, so die Stadtverwaltung. Der Hohenwedeler Weg bilde dabei einen Mosaikstein in den Plänen der Stadtverwaltung, die beispielsweise derzeit den Radweg entlang der Harsefelder Straße ausbaut und den Burgwiesenweg Richtung Schölisch und Hohenwedel allwettertauglich macht.

Stadt Stade: Neue Regeln haben sich bewährt

Am Hohenwedeler Weg hätten sich die neuen Verkehrsregelungen bewährt und etabliert. Sie sollen dauerhaft so bestehen bleiben.

Das entspricht auch dem Wunsch der FDP in der Stadt. Enrico Bergmann, Partei- und Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Stadt: „Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Hohenwedeler Weg ist ein Erfolg.“

Deswegen warnte Bergmann vor kurzem noch davor, die Testphase in den kommenden Wochen zu beenden. Die Kinder hätten sich daran gewöhnt, dass die Autos langsamer unterwegs sind.

Im August beginnt das neue Schuljahr, die Kinder wären dann von den höheren Geschwindigkeiten des Straßenverkehrs überrascht worden. Daher müsse eine permanente Reduzierung auf 30 km/h eingerichtet werden.

Anwohner klagen: Hohenwedeler Weg wird abends zur Rennstrecke

Bergmann berichtet, dass ihn zuletzt Hinweise der Anwohner erreichten, dass am Abend die Straße zur Rennstrecke werde, teils mit sehr hohen Geschwindigkeiten.

Er fordert Kontrollen gerade dann, wenn die Straßen abends leer sind. Bergmann: „Die Raser müssen aus dem Verkehr gezogen werden.“

A
Arne Junge
15.07.202407:19 Uhr

Seit 2001 ist die Regelung in den 30er Zonen so, dass keine Benutzungspflichtigen Radwege mehr ausgewiesen werden dürfen.
Radfahrer dürfen ohne weiteres auf der Fahrbahn fahren.

Straße, Definition, ist der Geh-, Radweg und jede Fahrbahn jeder öffentliche Platz.
Ist VZ 230 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 angeordnet, ist Rn. 18 lit. 2 der Anlage 2 zur StVO zu beachten.
Ist ein Angebotsradweg vorhanden, muss der nicht genutzt werden. Verstehen viele KFZ-Nutzer nicht.

U
Ulrich Wiegel antwortete am
22.07.202417:39 Uhr

Richtig! Die korrekte Terminologie ist auch bei Journalisten noch nicht angekommen. Radfahrende nutzen *immer* die "Straße", es sei denn sie fahren im eigenen Garten. Zur "Straße" zählt der komplette Bereich eines Verkehrsweges, in der Regel "Gehweg-Sonderweg-Fahrbahn-Sonderweg-Gehweg" bzw. "Gehweg-Fahrbahn-Gehweg". - Wie der Name schon sagt, ist die Fahrbahn grundsätzlich reserviert für Fahrende, dabei ist deren Tempo unerheblich.

Aber so hat es sich eben etabliert. "Gefühlt" und auch sprachlich gilt die Fahrbahn ausschließlich als Refugium für Motorisierte. Verkehrsrechtlich aber ist sie für alle Geräderten der richtige Weg - auch zum Schutze der Fußgänger. Und das schon seit nahezu 25 Jahren (StVO-Novelle).

A
Annedore Fricke
13.07.202416:24 Uhr

Torsten Fricke schreibt:
Ohne ein "weil", also zumindest einen Hauch der Begründung, bleibt einigermaßen unklar, warum sich die neu eingeführten Verkehrsregelungen auf dem Hohenwedeler Weg "bewährt und etabliert" haben sollen, oder die Geschwindigkeitsreduzierung "ein Erfolg" sein soll, ohne Begründung nichts weiter als inhaltsleere Phrasen. Verkehrsregelungen sollten keinem Selbstzweck dienen und nicht ausschließlich einen Zeitgeist befriedigen. Also, was hat sich verbessert gegenüber der jahrzehntelangen Verkehrsregelung, mit der man ja durchaus (gut) leben konnte. Ist der Verkehr sicherer geworden, weil jetzt Fahrradfahrer am Fließverkehr teilnehmen und sich alle Pkw-Fahrer penibel genau an maximal (!) 30 km/h halten und penibel genau die vorgegebenen Sicherheitsabstände zu Fahrradfahrern (m,w,d) einhalten?? Wer mag das schon glauben.
Warum hält die Hansestadt mit den Ergebnissen des "Verkehrsversuches" hinter dem Berg? Etwa weil gar nicht ernsthaft getestet werden sollte?

U
Ulrich Wiegel antwortete am
22.07.202418:01 Uhr

Man könnte es auch verkürzen: Es hätte dieses Verkehrsversuchs gar nicht bedurft, weil die vorherigen Regelungen für den Radverkehr unzulässig waren.
Es gibt eine einfache Checkliste:
a) Entspricht der benutzungspflichtige Radweg den rechtlichen Vorgaben (StVO, Verwaltungsvorschrift)?
Wenn nein (so wie hier), dann Benutzungspflicht aufheben.
b) Entstehen für den Radverkehr auf der Fahrbahn Gefahren (z. B. durch erhöhtes motorisiertes Verkehrsaufkommen oder Schwerlastverkehr)?
Wenn ja: dann Temporeduzierung auf 30 km/h für alle
Wenn nein: dann... ist die Sache rechtlich entschieden. Radfahrer müssen die Fahrbahn benutzen.

Die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stade mag sich mit den rechtlichen und daher eindeutigen Vorgaben der StVO und deren Verwaltungsvorschrift nicht anfreunden. Deswegen gibt es jetzt den Kompromiss, dass Radfahrende weiterhin den Gehweg nutzen dürfen. Aus meiner Sicht fehlt es daran an Konsequenz.

U
Ulrich Wiegel
13.07.202416:15 Uhr

Gute Sache. Mehr davon auf anderen Straßen wäre angesichts der maroden Radverkehrsanlagen auf Gehsteighöhe nicht nur wünschenswert, sondern sogar rechtlich geboten.

H
Heiko Malinski
13.07.202415:49 Uhr

Der Burgwiesenweg war schon immer allwettertauglich .
Steuerverschwendung und ein Fall für den Bund der Steuerzahler.

Tempo 30 löst nicht die Sanierungsbedürftigkeit an Der Haltestelle bei der Lebenshilfe .
Wann wird hier endlich die Straße in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht .
Das gilt auch u.a. Für den Pommern Platz etc.
Erhalten sie endlich das öffentliche Eigentum .

Weitere Artikel