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Diskussion über Parteiverbot

Justizministerin sieht antidemokratische Strömungen in AfD

Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, sollte man das Mittel auch ergreifen, sagt Justizministerin Wahlmann.

Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, sollte man das Mittel auch ergreifen, sagt Justizministerin Wahlmann. Foto: Kilian Genius/dpa

Die Meinungsfreiheit werde im Grundgesetz zu Recht großgeschrieben, sagt Niedersachsens Justizministerin Wahlmann. Das Grundgesetz sehe aber auch bewusst Maßnahmen zum Schutz zur Demokratie vor.

Von dpa Freitag, 13.12.2024, 05:32 Uhr

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Hannover. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann ist zurückhaltend mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. „Es gibt nach meiner Wahrnehmung sicherlich Strömungen innerhalb der AfD, die als antidemokratisch einzustufen sind“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann allerdings aus eigener Anschauung nicht beurteilen, ob derzeit bereits genügend Material vorliegt, um die AfD oder auch einzelne AfD-Landesverbände zu verbieten.“

Die Meinungsfreiheit werde im Grundgesetz zu Recht sehr großgeschrieben, betonte Wahlmann. Sogar die öffentliche Ablehnung der Demokratie sei nicht ohne Weiteres strafbar. Das Grundgesetz enthalte als Lehre aus der Vergangenheit aber bewusst auch Mechanismen zum Schutz der Demokratie - auch, dass Parteien unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden können. „Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, sollte man auch zu diesem Mittel greifen“, sagte die Ministerin.

J
Jochen Mextorf
13.12.202408:10 Uhr

Vielleicht kann man auch die Klagen von Politikern gegen ihre Kritiker sanktionieren.

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