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Demonstrationen

Keine Anklage wegen „AfDler töten.“

Teilnehmer einer Demonstration mit einem Plakat und der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“.

Teilnehmer einer Demonstration mit einem Plakat und der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“. Foto: Ralf Roeger/dpa

Die Ermittlungen wegen des Plakats „AfDler töten. Nazis abschieben!“ werden eingestellt. Eine juristische Feinheit beeinflusst das Verfahren.

Von dpa Montag, 10.06.2024, 10:40 Uhr

Aachen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ihre Ermittlungen wegen eines Plakats mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ eingestellt. Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. RTL hatte berichtet.

Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.

Bei solchen Sachverhalten müsse im Übrigen immer der konkrete Einzelfall mit all seinen Begleitumständen berücksichtigt werden. Deshalb könne man aus der Einstellung der Ermittlungen in diesem Fall auch keine weitergehenden Schlüsse ziehen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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