Kostenfalle Schul-Schließfach: Eltern können jetzt Geld zurückfordern

Die Verbraucherzentrale gewinnt eine Klage gegen einen Schließfachanbieter an Schulen, auch im Landkreis Stade (Symbolbild). Foto: dpa-Bildfunk
Verbraucherschützer haben gegen einen Anbieter von Schließfächern geklagt und gewonnen. Mehrere Schulen im Landkreis Stade nutzen das System. So bekommen Kunden ihr Geld zurück.
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Landkreis. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen im Internet gestärkt. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Astradirect Schließfächer GmbH wurde dem Unternehmen untersagt, bei der Online-Anmietung von Schließfächern automatisch einen kostenpflichtigen Schutzbrief hinzuzufügen, ohne dass diese Leistung aktiv von Verbrauchern ausgewählt wurde.
Die Verbraucherzentrale rät, Geld für ungewollte Schutzbriefe zurückverlangen (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Januar 2025, Az. 15 UKl 1/24). Mehrere Schulen im Landkreis Stade, unter anderem die IGS in Stade und Buxtehude sowie die Porta-Coeli-Schule Himmelpforten, nutzen den Anbieter Astradirect.
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Das Gericht stellte klar, dass das Vorgehen von Astradirect unzulässig ist und Verbraucher in ihrem Recht auf eine transparente Vertragsgestaltung einschränkt, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Laut § 312a Abs. 3 BGB dürfen Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr zusätzliche kostenpflichtige Leistungen nicht automatisch voreinstellen. Verbraucher müssten aktiv zustimmen, indem sie eine eigenständige Auswahl treffen. Das sei beim Anmieten von Schließfächern über die Website des verklagten Anbieters nicht der Fall gewesen. Es gebe keine Möglichkeit, nur ein Schließfach ohne Schutzbrief anzumieten.
Versteckte Kosten durch unnötige Versicherung
„Undurchsichtige Buchungsprozesse im Internet dürfen nicht zur Kostenfalle werden. Das erstrittene Urteil beendet die unfairen Vertriebsmethoden von Astradirect“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen verlangte für den Schutzbrief zusätzlich zur monatlichen Schließfachmiete ein Entgelt von 12 Euro pro Jahr. „Dabei ist dieser Versicherungsschutz in den meisten Fällen unnötig. Werden Schließfächer aufgebrochen, so ist dies häufig über die Hausratversicherung abgedeckt, die viele Haushalte ohnehin abgeschlossen haben.“
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So bekommen Kunden ihr Geld zurück
Verbraucher, die einen Schutzbrief bei der Astradirect Schließfächer GmbH abgeschlossen haben, können rückwirkend Geld zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierfür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Betroffene ihre Rückerstattung direkt beim Unternehmen einfordern können.