Landkreis fördert billigen Wohnraum: Eigentümer können Mittel beantragen

Landkreis-Mitarbeiterin Jacqueline Dunker berät Wohnungseigentümer bei Fragen zu mit Belegungsrechten gebundenem Wohnraum. Foto: Landkreis Stade/Christian Schmidt
Der Landkreis Stade fördert Mietwohnungen, um bezahlbaren Wohnraum auch für einkommensschwache Haushalte zu schaffen. Eigentümer können Mittel beantragen.
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Landkreis. Ein warmes und sicheres Zuhause ist für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit, denn der Wohnungsmarkt im Landkreis Stade ist stark angespannt. Ziel des Landkreises sei es daher, ausreichend Wohnraum auch für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Aus dem Haushalt 2024 stehen dafür weiterhin Mittel bereit“, so Kreisbaurätin Madeleine Pönitz.
Förderpaket für Vermieter wurde geschnürt
Mit dem „Programm zum Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen“ wurde ein attraktives Förderpaket für Vermieter geschnürt. „Wir fördern den mit Belegungsrechten gebundenen Wohnraum, wenn die Wohnungen an berechtigte Personen mit festgeschriebenen Mieteinnahmen vermietet werden“, so die Kreisbaurätin.
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Mit dem Erwerb von Belegungsrechten verpflichten sich Wohnungseigentümer, für einen individuell festgelegten Förderzeitraum Wohnungen nur an Personen zu vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Die sozialhilferechtlich mögliche Miethöhe darf hier nicht überschritten werden. Im Gegenzug ist der Landkreis Stade bereit, einen Zuschuss dafür zu zahlen, dass die Wohnung über den festzulegenden Zeitraum zwischen 5 bis 30 Jahren nur an berechtigte Personen vermietet wird.
Die Eigentümer bleiben weiterhin Vermieter und können ihre zukünftigen Mieter auswählen, sofern sie den im Vertrag festgeschriebenen Kriterien entsprechen. Die Mieteinnahmen richten sich nach den „angemessenen Kosten für eine Unterkunft“ nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII.
Der Landkreis Stade fördert in diesem Sinne Wohnungen im eigenen Einzugsbereich, für die Hansestädte Stade und Buxtehude gelten eigene Förderregeln.
Förderung liegt bei 2 bis 2,50 Euro pro Quadratmeter
Die Höhe der einmalig ausgezahlten Förderung liegt bei 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat bei einer vereinbarten Laufzeit von fünf bis neun Jahren. Ab einer Laufzeit von zehn Jahren erhöht sich dieser Betrag auf 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.
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Zudem haben Wohnungseigentümer ab einer vereinbarten Laufzeit von zehn Jahren die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen des Wohnraums mit bis zu 10.000 Euro bezuschussen zu lassen, wenn die Wohnung nachweislich für die weitere Wohnnutzung saniert werden muss.
Zu beachten ist, dass nur Wohnungen mit angemessenen Wohnungsgrößen gefördert werden können - für zwei Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 15 Quadratmeter zusätzlich. Die maximale Wohnfläche im Rahmen der Förderung beträgt 95 Quadratmeter.
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Weitere Infos und Beratungsgespräch
Bei Interesse können weiterführende Informationen im Internet eingeholt werden. Ein persönliches Beratungsgespräch mit Jacqueline Dunker im Kreishaus in Stade, Am Sande 2, kann unter 04141/ 126327 oder per E-Mail vereinbart werden. (sal)