Zähl Pixel
Geschmückte Traktoren

Lichterfahrten im Kreis Stade: Es gibt frohe Kunde

Im vergangenen Jahr gab es drei Lichterfahrten durch den Landkreis Stade. Am Ende bildeten die Landwirte einen leuchtenden Stern.

Im vergangenen Jahr gab es drei Lichterfahrten durch den Landkreis Stade. Am Ende bildeten die Landwirte einen leuchtenden Stern. Foto: Archiv

Im vergangenen Jahr hatte es Ärger um die bei Tausenden beliebten Trecker-Konvois gegeben. Jetzt wurden via Facebook Neuigkeiten verkündet. Dabei geht es auch um die Frage der Führerscheine.

author
Von Tim Parge
Freitag, 03.11.2023, 18:05 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Landkreis. Die Vorfreude bei Hunderten Kommentatoren ist groß: Via Facebook hat sich jetzt die „Funken Crew“ mit Neuigkeiten zu den in den vergangenen Jahren beliebten Lichterfahrten von Landwirten gemeldet. „Es ist bald wieder soweit. Es werden auch dieses Jahr wieder schöne Lichterfahrten stattfinden“, heißt es in dem Facebook-Post. Mehr wollen die im Verein „Land schafft Verbindung“ (LSV) organisierten Landwirte in der Region zwar nicht noch nicht verraten. Nur soviel: Die Abstimmung über Routen und Termine sei in vollem Gange.

Im vergangenen Jahr hatte im Advent drei solcher Lichterfahrten durch den Landkreis Stade gegeben.

Ärger um Lichterfahrten: Konvoi als Demonstration angemeldet

Bezug nehmen die Organisatoren auf eine Bekanntmachung der Stadt Bremervörde aus dem Kreis Rotenburg. Darin heißt es: „Freie Fahrt für Lichterfahrten!“ Die Unstimmigkeiten des vergangenen Jahres seien ausgeräumt, teilt die Stadt weiter mit. So dürften in diesem Jahr auch wieder diejenigen an den Konvoi-Fahrten teilnehmen, die die Führerscheinklasse L und T besäßen. Ein Lkw-Führerschein sei nicht mehr vorgeschrieben. Dies sei in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium sowie der Polizei Lüneburg erfolgt, heißt es von der Stadt Bremervörde.

Im vergangenen Jahr hatte es Sorgen vor einem Ausfall gegeben. Im Kreis Stade fanden die Lichterfahrten dennoch statt. Hier waren sie vom LSV als Demonstration angemeldet worden. Der Landkreis genehmigte den Protest. „Unser Ziel war es ausdrücklich, die Lichterfahrt zu ermöglichen und nicht unnötig zu erschweren“, hatte Kreissprecher Daniel Beneke 2022 erklärt.

Als Beschränkung blieb jedoch: Für die Fahrten musste ein Lkw-Führerschein vorliegen, die Trecker-Fahrerlaubnis reichte nicht aus. So durften nur Personen ab 21 Jahre hinters Steuer.

Lichterfahrten: Landwirte kapitulieren vor bürokratischen Hürden

Das tat 2022 der Masse des Konvois keinen Abbruch. Rund 70 Trecker waren auf ihren Lichtertouren unterwegs. Tausende säumten die Straßen. Die Landwirte demonstrierten gleichzeitig für bessere Bezahlung und weniger Bürokratie.

Mehr als 160 Trecker begleiteten 2022 die Konvois durch den Kreis Stade.

Mehr als 160 Trecker begleiteten 2022 die Konvois durch den Kreis Stade. Foto: Archiv

In der Wesermarsch hatten zuletzt im September die Landwirte vor den bürokratischen Hürden der Lichterfahrten kapituliert. „Wir haben die Lichterfahrten wegen der Auflagen, die uns Landwirten das Leben schwermachen, abgesagt. Wir werden damit bombardiert. Diese Entwicklung können wir nicht mehr mit uns vereinbaren“, hatte Bettina Knutzen vom dortigen LSV verkündet.

G
Günter Rademacker
03.11.202316:55 Uhr

Vielen Dank für die Komplimente, aber es geht nicht immer um den Spaß. Bei Ihnen fehlt es an Ernsthaftigkeit und um Kritikfähigkeit. Vielleicht äußern Sie sich demnächst mit Ihrem Namen und zeigen damit ein wenig Verantwortung

L
Lesen Lesen Lesen
03.11.202313:15 Uhr

Kommentar von der Redaktion gelöscht - Sie sind verpflichtet, mit Klarnamen zu kommentieren. TAGEBLATT online

G
Günter Rademacker
03.11.202309:38 Uhr

"Leistung Grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge. Bestimmte Fahrzeuge erhalten bei Zulassung automatisch ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund (grünes Kennzeichen). Die so gekennzeichneten Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger."
Diese Fahrzeuge dürfen nur zum Zweck ihrer eigentlichen Verwendung genutzt werden. Von Lichterfahrten oder Demos steht nichts in der Zulassungsordnung. Die Ausstattung von Lichterketten an Traktoren ist zumindestens fragwürdig und lenkt von anderen Lichtzeichen ab!

U
Uwe Blohm antwortete am
02.12.202307:10 Uhr

Und trotzdem sollten bei solchen Aktionen der positive Wille im Vordergrund stehen. Bei unserer schweren Zeit freuen sich viele Menschen auf die Lichterfahrten,nicht nur die Kinder. Vielleicht sollten sich die Traktorenfahrer Aktivisten nennen. Dann wäre die Welt doch in Ordnung. Ich freue mich auf die Lichterfahrt.

H
Hans-Heinrich Dede antwortete am
03.11.202316:43 Uhr

Ich meinte den Kommentar von Herrn Rademacker.

H
Hans-Heinrich Dede antwortete am
03.11.202316:41 Uhr

Ein 1000% iger, nicht einmal den Kindern wird etwas gegönnt. An solchen Fahrten verdient niemand. Aber heutzutage immer das gleiche, Verbote, Verbote, Verbote. Keine Menschlichkeit mehr.

L
Lesen Lesen Lesen antwortete am
03.11.202313:17 Uhr

Kommentar von der Redaktion gelöscht - Sie sind verpflichtet, mit Klarnamen zu kommentieren. TAGEBLATT online

Weitere Artikel