Nächster Schritt für Küstenautobahn A20 – Elbquerung rückt näher
Für einen weiteren Abschnitt der A20 gibt es nun einen Planfeststellungsbeschluss. Foto: André Klohn/dpa
Für den nächsten Abschnitt der A20 liegt jetzt der Planfeststellungsbeschluss vor. Was das für die Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen bedeutet.
Kiel. Für einen weiteren Abschnitt der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein liegt nun ein Planfestellungsbeschluss vor. Die 30 Aktenordner für den 15,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Glückstadt an der Elbe und der Autobahn 23 umfassen rund 800 Seiten. Bis hier die Bagger rollen, werde es noch ein wenig dauern, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU). „Aber der heutige Beschluss stellt eine wichtige Weiche für die Durchbindung der A20 nach Niedersachsen und schafft die Voraussetzung dafür, dass die Elbtunnel-Verkehre in Zukunft auch rasch die A23 erreichen.“
Anfang März sollen die Unterlagen für zwei Wochen öffentlich ausgelegt werden. Dann können Betroffene Einwendungen erheben. Liegt Baurecht vor, sollen die Arbeiten in diesem Abschnitt voraussichtlich sieben Jahre dauern. Für den geplanten Elbtunnel als westliche Umfahrung Hamburgs gibt es bereits seit drei Jahren Baurecht. Derzeit endet die A20 aber noch östlich von Bad Segeberg mitten in Schleswig-Holstein.
Wichtiges Teilstück
Für die Bereichsleiterin der Infrastrukturgesellschaft Deges, Steffi Wulke-Eichenberg, handelt es sich bei dem Marsch-Abschnitt, für den es nun zumindest einen Planfestellungsbeschluss gibt, um einen der wichtigsten Streckenteile der Küstenautobahn A20. „Der Abschnitt 7 erfüllt über die Fernwirkung hinaus zusätzlich eine wichtige verkehrliche Wirkung im regionalen Raum Westküste.“ Er überwinde auch die Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Voraussetzung für den Baubeginn des Elbtunnels sei, dass es auch im Abschnitt 7 vollziehbares Baurecht gebe.
Noch im Frühjahr soll der Baubeginn für die sogenannte Südumfahrung von Bad Segeberg im Zuge der A20 erfolgen. Erst am 12. November hatten sich das Land Schleswig-Holstein und der Umweltverband BUND über mehr Fledermausschutz rund um die als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands geltenden Kalkberghöhlen in Bad Segeberg geeinigt. Geplant ist eine mit 14 Millionen Euro ausgestattete Fledermausstiftung.
2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau der Autobahn gestoppt. Die Richter sahen den Fledermausschutz als nicht ausreichend beachtet an. Als Folge des Urteils entschieden sich die Planer für Bau von Tunneln und Leitstrukturen wie Schutzwände, damit die Fledermäuse nicht mit Lastwagen kollidieren.
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