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Niedersachsen sieht Maskenpflicht in Heimen locker

Eine Heimbewohnerin schiebt ihren Rollator mit FFP-2 Maske durch einen Gang in einem Altersheim. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Eine Heimbewohnerin schiebt ihren Rollator mit FFP-2 Maske durch einen Gang in einem Altersheim. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können im Alltag weitgehend auf das Tragen von FFP2-Schutzmasken verzichten. Niedersachsen legt wie die meisten Bundesländer die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz „verfassungsrechtlich weit aus“.

Montag, 07.11.2022, 10:21 Uhr

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Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes. Im Bundesrat haben die Länder vom Bund gefordert, die seit dem 1. Oktober geltende Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen wie für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen. Ihre Begründung: Das Sozialleben in den Einrichtungen soll auch in der Pandemie so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Deshalb könne in Gemeinschaftsräumen, Wohnküchen oder Speisesälen auf das Tragen von Masken verzichtet werden.

„Ungezwungenes Miteinander muss möglich sein“

Das sehen auch Organisationen wie die Diakonie in Niedersachsen so. Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke sagte: „Dass im neuen Infektionsschutzgesetz eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner auch in gemeinsamen Aufenthaltsräumen unserer Einrichtungen vorgesehen war, halten wir nicht für angemessen.“ Die Einrichtungen seien für diese Menschen ihr Zuhause. „Dort muss ein ungezwungenes Miteinander möglich sein.“

Viele Länder sprechen sich gegen eine „strikte Lesart“ verschärften Infektionsschutzgesetzes aus. Gegenwärtig sei es nicht angezeigt, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu bestehen, hieß es aus Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg und Sachsen. (epd/akb)

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