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Nordenhamer Drogenhändler muss ins Gefängnis

Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts mindestens 61 Kilogramm Marihuana (Symbolbild) aus den Niederlanden eingeführt. Foto: dpa

Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts mindestens 61 Kilogramm Marihuana (Symbolbild) aus den Niederlanden eingeführt. Foto: dpa

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der 43-Jährige mindestens 61 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden eingeführt. Nachdem eine Revision keinen Erfolg hatte, muss der Mann nun für eine lange Zeit ins Gefängnis.

Dienstag, 15.08.2023, 18:00 Uhr

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Wegen Drogenhandels im großen Stil muss ein 43 Jahre alter Mann aus Nordenham für vier Jahre und acht Monate in Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Oldenburger Landgerichtes ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richterin Isabelle Möllers, Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes.

Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte zusammen mit seinen Brüdern mindestens 61 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden eingeführt und in Nordenham verkauft. Die Brüder des Angeklagten sind in gesonderten Verfahren ebenfalls zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Dem 43-Jährigen waren 12 Fälle des bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge angelastet worden.

Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert

In einem ersten Prozess um die Sache habe eine Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes den Angeklagten aber nur wegen 11 Fälle des bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge schuldig gesprochen; ein Fall wurde lediglich als Einfuhr von Drogen gewertet. Die Strafe belief sich auf vier Jahre Gefängnis. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie forderte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage (alle 12 Fälle) und eine Gefängnisstrafe von rund sieben Jahren für den Angeklagten.

Verfahren zurück an das Landgericht verwiesen

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof das erste Urteil wieder auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht zwecks erneuter Verhandlung. Nun hatte die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter das Wort. Diese Kammer ging dann auch von 12 Fällen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge aus und verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis.

Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Doch seine Revision sollte keinen Erfolg haben - der Bundesgerichtshof verwarf sie. Der BGH hat die Überzeugungen, Feststellungen und die rechtliche Würdigung der Oldenburger Kammer im vollen Umfang geteilt. (vd)

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