OP-Maske in S-Bahn reicht künftig aus – Strengere Regeln im Fernverkehr

Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn-Wache kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in einer U-Bahn. Foto: Reinhardt/dpa
Die Länder Hamburg und Niedersachsen haben ihre Corona-Maßnahmen gemeinsam angepasst. Was in Bahn, Bus und Fähre von diesem Sonnabend an gilt.
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Fahrgäste im öffentlichen S-, U-, Bus- und Fährverkehr müssen auf Hamburger Gebiet von diesem Sonnabend, 1. Oktober, an nur noch einfache medizinische Masken tragen. FFP2-Masken sind nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Dies gilt der neuen Corona-Verordnung zufolge für Erwachsene wie für Kinder.
Wie der HVV für den gesamten Verbundbetrieb, zu dem auch die S-Bahnlinien S3 und S31 im Kreis Stade zählen, mitteilt, haben die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihre Regelungen aufeinander angepasst. Nun gelte überall die gleiche Vorschrift zur OP-Maske. Damit müsse kein Fahrgast aus dem Kreis Stade etwa kurz vor Neugraben zum Maskenwechsel greifen.
Der HVV empfehle zum Eigenschutz angesichts wieder steigender Corona-Zahlen jedoch weiterhin, eine FFP2-Maske zu nutzen.
Maskenverstoß im HVV wird mit 40 Euro Strafe geahndet
Im HVV kontrollieren täglich 750 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die Einhaltung der Maskenpflicht. Fahrgäste, die ihre Maske nicht oder nicht korrekt tragen, müssen weiterhin eine Geldstrafe in Höhe von 40 Euro zahlen.
Nach Angaben des HVV habe die Zahl der Verstöße zuletzt wieder zugenommen. Seit Beginn der Pandemie sind demnach rund 83.000 Fahrgäste ohne die vorgeschriebene Maske erwischt worden. Im laufenden Jahr seien bisher knapp 36.000 Verstöße festgestellt worden. Das sind nach HVV-Angaben rund 11.300 Fälle mehr als im gesamten Jahr 2021. Ein möglicher Grund seien die steigenden Fahrgastzahlen, die sich in Richtung Vor-Corona-Niveau bewegten, erklärte ein Sprecher der Hamburger Hochbahn.
FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr bleibt
Wichtig: Im Fernverkehr der Bahn - also im ICE und IC - gilt weiterhin eine strengere FFP2-Maskenpflicht. Darauf verwies die Hamburger Gesundheitsbehörde. Kinder ab sechs Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.
Eine FFP2-Maske ist auch bei Besuchen von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen Pflicht. Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten will, braucht zudem einen negativen Corona-Test. Infizierte müssen sich weiterhin für fünf Tage in Isolation begeben.
Corona-Verordnung: Was in Niedersachsen gilt
Die neue Verordnung ist die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes. In Niedersachsen sind für den erwarteten Pandemie-Herbst/-Winter weitere Stufen möglicher Corona-Regelverschärfungen vorgesehen. Bei einer deutlichen Verschärfung der Lage, die sich in einer schwierigen Situation in den niedersächsischen Krankenhäusern ausdrücken würde, ist in Stufe 1 auch wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen geplant.
Die Schwellenwerte sollen dabei bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mehr als 15 und einer gleichzeitigen Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-19-Patienten von mehr als 10 Prozent liegen. Zum Vergleich: Am Mittwoch lag die Hospitalisierung bei 8,6, die Auslastung der Intensivbetten bei 2,4 Prozent.
Bei einer sich abzeichnenden extremen Belastung der Krankenhäuser ist in Stufe 2 eine FFP2-Maskenpflicht drinnen und auf größeren Veranstaltungen auch draußen vorgesehen. Die Grenzwerte für Stufe 2 liegen höher als sie bisher im Pandemieverlauf in Niedersachsen erreicht wurden: Hospitalisierungsinzidenz mehr als 20, Intensivbettenauslastung höher als 15 Prozent. (tip/dpa)